Naunys Papyrus als historischer Beleg

Vom Bildausschnitt zur Handlung
In der Mitte von Naunys langer Papyrusrolle steht eine Waage. Links von ihr erscheint Nauny, begleitet von Isis. Das Met erklärt die kleinen Formen in der einen Schale als Naunys Herz und die Gestalt in der anderen als Maat mit ihrer Feder. Anubis richtet den Balken; ein Pavian auf ihm vertritt Thot. Osiris sitzt als Richter zur Rechten. Das Bild ist eine verdichtete Prüfung, keine Momentaufnahme eines tatsächlich beobachteten Gerichts.
Die Rolle ordnet mehr als diesen einen Moment. Der Met-Katalog beschreibt rechts Naunys Beteuerung der Unschuld vor den Göttern und links Bildfelder ihres erhofften erneuerten Lebens. Aus einer zentralen Vignette allein ist diese Folge nicht vollständig zu sehen. Man muss den gesamten Papyrus als Träger beachten und darf das Foto nicht für eine vollständige Ausgabe aller Texte halten.
Heutige Lesegrafik statt historischer Kopie

Was Spruch 125 mit dem Bild verbindet
Das Met ordnet Naunys zentrales Gerichtsbild Spruch 125 des Totenbuchs zu. Zu dieser Spruchgruppe gehören Textteile, in denen die verstorbene Person vor göttlichen Instanzen ihre Lebensführung darlegt. Die Waage übersetzt den Anspruch auf Recht und Wahrheit in ein sichtbares Urteil. Bild und Schrift arbeiten dabei zusammen; die Vignette ist nicht bloß Dekoration neben einem beliebigen Gebet.
Die UCL veröffentlicht eine Eingangsanrede 125A aus dem Totenbuch des Nu, einem anderen Papyrus. Dort kommt der Tote in den Gerichtssaal, redet die Gottheit an und erklärt in der englischen Übersetzung, er habe das Rechte gebracht und das Unrechte entfernt. Das zeigt den Texttyp, zu dem eine Gerichtsillustration gehören kann. Es wäre falsch, diese englischen Sätze als wörtliche Übersetzung von Naunys Schrift auszugeben: Nu und Nauny sind verschiedene Menschen und Handschriften.
Was oft in die Szene hineingerät
Viele heutige Kurzfassungen zeigen stets dieselbe Feder, ein Monster unmittelbar an jeder Waage und eine festgelegte Folge aller Götter. Naunys Blatt verlangt genaueres Hinsehen: Maat erscheint als kleine Figur mit Feder. Das ISAC beschreibt Ammet dagegen ausdrücklich auf Papyrus Milbank, einem anderen, erheblich späteren Zeugnis. Beide Bilder dürfen für einen Vergleich herangezogen, aber nicht zu einem angeblichen Nauny-Original zusammengesetzt werden.
| Heutige Kurzform | Naunys belegter Ausschnitt | Grenze |
|---|---|---|
| Herz gegen eine lose Feder | Herz gegen Maat als kleine Gestalt mit Feder | Der genaue Bildträger zählt. |
| Ammit wartet immer unter jeder Waage | Im Met-Katalog zu Nauny nicht benannt | Papyrus Milbank belegt Ammet in einer anderen Bildfolge. |
| Ein wörtlich überlieferter Gerichtsdialog | Met beschreibt ein günstiges Urteil | Die UCL-Übersetzung betrifft Nu, nicht Naunys Wortlaut. |
Welchen Satz kannst du belegen?
Formuliere zu der Waagschale zwei Sätze: erst eine Beobachtung am historischen Foto, dann eine Benennung nach dem Met-Katalog. Wo benötigst du bereits die Fachidentifizierung, um aus einer kleinen Gestalt „Maat“ zu machen?
Vergleiche anschließend das Original mit der heutigen Lesegrafik. Welche Elemente helfen dir beim Orientieren, und welche Pfeile oder Kästen sind bloß unsere Erklärung? Ein gutes Museumsbild macht diese Grenze sichtbar.
Texte und ihre Zugänge
Werke, Fassungen und verwendete Zugänge
Überlieferter Text
Totenbuch, Spruchgruppe 125: Eintritt in den Gerichtssaal und Totengerichtsbild
Spruch-125-Textteile und zugehörige Gerichtsillustrationen werden nach konkretem Papyruszeugen auseinandergehalten. Naunys Vignette und Nus bei UCL übersetzte Eingangsanrede sind nicht derselbe Wortlaut.
In vielen Handschriften des Neuen Reiches und späterer Zeiten unterschiedlich überliefert; die moderne Nummerierung ist eine Editionshilfe.
Sprache: Altägyptisch
Erhaltener Textzeuge
Totenbuch der Nauny, The Met 30.3.31, Gerichtsbild zu Spruch 125
Eigenständiger Bild- und Textträger für Nauny. Der behandelte Ausschnitt zeigt das Herz auf der Waage; keine eigene vollständige Transkription des Spruchs.
Um 1050 v. Chr. nach The Met.
Sprache: Altägyptischer Papyrus mit Bild und Schrift; hier nur über den Met-Katalog erschlossen
Erhaltener Textzeuge
Totenbuch des Nu, British Museum EA 10477, Eingangsanrede 125A
Der von UCL ausdrücklich benannte Textzeuge für die gelesene Eingangsanrede an den Gerichtssaal. Nu ist nicht Nauny.
Antiker Papyrus des Neuen Reiches; die hier benutzte englische Wiedergabe ist modern.
Sprache: Altägyptisch; online in Transliteration und englischer Übersetzung
Benutzte Ausgabe
UCL Digital Egypt: Book of the Dead Chapter 125A aus dem Papyrus des Nu
Gelesen wurden Einleitung und Anfang der Übersetzung: Ankunft im Gerichtssaal, Anrede an Osiris und Beteuerung des Rechten; keine Übertragung dieses Wortlauts auf Naunys Rolle.
Digitale UCL-Ausgabe, zum 30. September 2026 begrenzt gelesen.
Sprache: Englische Übersetzung mit altägyptischer Transliteration
Welche Zeit ist gemeint?
- Naunys Totenbuchrolle wird laut Met um 1050 v. Chr. datiert; die Bildszene bezieht sich auf Spruch 125.
- UCL stellt eine englische Übersetzung der Eingangsanrede 125A aus dem Totenbuch des Nu bereit; dies ist ein anderer Papyruszeuge.
- Papyrus Milbank E10486J mit einer anderen Gerichtsbildfolge wird in die Ptolemäerzeit, etwa 4.–1. Jahrhundert v. Chr., datiert.
Die Datierung eines Zeugnisses ist kein Geburtsdatum des gesamten Erzählstoffs.
Der Weg zum Beleg
Quellen und Einordnung
- Überlieferung
- Ägyptische Totenbuchüberlieferung, besonders die Spruch-125-Vignette der Nauny; kein einheitliches Jenseitsmodell aller Epochen
- Verwendeter Ausschnitt
- The Met 30.3.31, Totenbuch der Nauny, zentraler Bildausschnitt; UCL Digital Egypt, Kapitel 125A nach Papyrus Nu EA 10477; Vergleich nur mit dem ISAC-Katalog zu E10486J.
- Book of the Dead for the Chantress of Amun, Nauny
The Metropolitan Museum of Art, Department of Egyptian Art · undatiert; laufender Katalog
Objektdaten sowie Erläuterung der zentralen Szene zu Spruch 125; Originalabbildung tatsächlich betrachtet.
Katalogzuweisungen sind keine eigene ägyptologische Entzifferung. Keine Datierung aller ägyptischen Jenseitsvorstellungen durch dieses Einzelobjekt. Abgerufen am 2026-09-25.
- UCL Digital Egypt: Book of the Dead, Chapter 125A (Papyrus des Nu)
University College London, Digital Egypt · Antiker Papyrus des Nu, Neues Reich; digitale englische Wiedergabe der UCL
UCL Digital Egypt, chapter 125A: Einführung zur Gerichtsszene und englische Übersetzung der Eingangsanrede aus dem Totenbuch des Nu, British Museum EA 10477. Begrenzte Lesung der Einleitung und der ersten übersetzten Passage zur Ankunft im Gerichtssaal, der Anrede an Osiris und der Behauptung des Verstorbenen, Recht getan und Unrecht beseitigt zu haben.
Der Textzeuge ist Nu, nicht Nauny. Die UCL-Wiedergabe erklärt den Textzusammenhang einer Spruch-125-Vignette, übersetzt aber Naunys Papyrus nicht. Keine längeren direkten Textauszüge und keine eigene ägyptologische Kollation; die Universität weist eigenes Copyright aus. Abgerufen am 2026-09-30.
- 100 Highlights of the Collections of the Oriental Institute Museum: Papyrus Milbank E10486J
Jean M. Evans, Jack Green und Emily Teeter (Hg.), Oriental Institute der University of Chicago · 2019; antiker Papyrus: Ptolemäerzeit, 4.–1. Jahrhundert v. Chr.
2019 collection guide, printed pp. 108–109: Papyrus Milbank E10486J, Ptolemaic period, deceased Irtyuru twice shown; Ammet between goddess of the West and judgment scene, composite lion/hippopotamus/crocodile; heart weighed against goddess of truth; Horus and Anubis attend, Thoth records before Osiris. Front matter confirms 2019 edition, ISBN 978-1-61491-048-0.
One modern museum-catalogue description, not a full reading of the papyrus or all Book-of-the-Dead witnesses. The 2019 publication page labels the PDF CC BY-NC-ND 4.0; no PDF photo, crop, or page is redistributed on the commercial site. The archive is private editorial evidence and the public page links to the institution. Abgerufen am 2026-09-30.
Redaktion und Bearbeitungsstand
Redaktionell verantwortlich: Benjamin Metzig. Stand: 2026-09-30. Generative KI unterstützt Rechercheaufbereitung, Text und technische Umsetzung. Eine externe fachwissenschaftliche Gegenlektüre ist für diese Werkfassung nicht dokumentiert.
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