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MythaneumDas Museum der Mythologien

Figur

Ériu: Ein Landesname wird zugesagt

Ériu begrüßt die ankommenden Söhne Míls und verbindet die Zukunft des Landes mit einer Namensforderung. Doch Donns Widerspruch begrenzt die Zusage. Verschiedene Textfassungen geben der Begegnung zudem unterschiedliche Orte.

6–8 Minuten Lesezeit

Die Ankommenden erhalten eine Begrüßung

In der ersten Redaktion des Lebor Gabála Érenn begegnen die Söhne Míls Ériu in Uisnech. Sie begrüßt die Ankommenden und sagt, ihr Kommen sei lange vorhergesehen worden. Die Insel werde ihnen gehören, und ihre Nachkommen würden zahlreich sein. Amorgen, der Dichter der Gruppe, nimmt die Vorhersage freundlich auf.

Die Szene verbindet die Ankunft mit einer weiblichen Sprecherin, die dem Land einen Namen geben wird. Sie gehört zur erzählten Landesnahme. Die Zustimmung innerhalb der Geschichte ist deshalb kein unabhängiger Beleg für einen historisch nachgewiesenen Wanderungsablauf.

Donns Widerspruch begrenzt die Zukunft

Donn will Ériu nicht danken. Die Ankommenden verdankten den Erfolg vielmehr ihren eigenen Göttern und ihrer Macht. Ériu antwortet, ihm und seinen Nachkommen werde der Besitz der Insel nicht nutzen. Aus der allgemeinen Zukunftszusage wird eine Zusage mit einer ausdrücklich benannten Ausnahme.

Der Dialog lässt unterschiedliche Stimmen unter den Ankommenden hören. Amorgen nimmt die Begegnung anders auf als Donn. Érius Rolle erschöpft sich dadurch nicht in einer passiven Personifikation des Landes: Sie begrüßt, spricht über die Zukunft und beantwortet eine Zurückweisung.

Ein Name erhält den Vorrang

Ériu fordert als Gabe, dass die Insel ihren Namen trage. Amorgen sagt ihr den Hauptnamen zu. Die Wünsche Banbas und Fódlas bleiben daneben erhalten; ihre früheren Begegnungen hatten ebenfalls zu Namenszusagen geführt. Der Text verbindet verschiedene Namen mit verschieden ausführlichen Dialogen.

Diese Landesnamengeberin wird hier aus den gelesenen Abschnitten erschlossen. Der ähnlich wiedergegebene Name Eri als Bres’ Mutter im Schlachttext beweist allein keine gleiche Person. Auch die drei Namen machen aus den drei Sprecherinnen nicht ohne Weiteres eine einzige überall verehrte Dreifachgöttin.

Eine andere Fassung verschiebt den Ort

Die Edition erhält auch eine ausdrücklich dem Buch von Druim Snechta zugeschriebene Angabe. Danach begegnet Ériu den Ankommenden am Sliab Mis und lässt große Heere erscheinen. Zauber der Gegenseite enthüllen, dass es nur Erd- und Torfstücke des Berges sind. Die Ortsangabe weicht von Uisnech in der Haupterzählung ab.

Die zweite Redaktion bewahrt erneut Begegnungen, Zusagen und zugeordnete Buchauszüge. Diese Textschichten sollten nicht zu einer unveränderten Reiseroute verbunden werden. Sie zeigen, wie eine Landesgeschichte durch anders lokalisierte Begegnungen und verschiedene überlieferte Fassungen erzählt wird.

Zwischen Namenszusage und Herrschaftsanspruch

Die zweite Redaktion stellt neben die Begegnungen mit Banba, Fódla und Ériu auch eine Verhandlung in Temair. Dort treten Ethor, Cethor und Tethor mit ihren druidischen Heeren auf. Sie verlangen von den Ankommenden Kampf, Herrschaft oder Genugtuung in der Landfrage. Der eigene Dichter der Ankommenden soll urteilen; ein falsches Urteil wird mit dem Tod bedroht.

Diese benachbarte Episode gehört zum ausgewählten Erzählzusammenhang, ist aber keine weitere Handlung Érius. Die im Anschluss ausdrücklich einem anderen Buch zugeordneten Aussagen über die Namenszusagen bleiben als solche erkennbar. Weder die Königsnamen noch die wechselnden Ortsangaben werden still mit Angaben aus anderen Fassungen vereinheitlicht.

Die Figur in ihren Quellen

Eine Gestalt, verschiedene Textrollen

Die Ankommenden erhalten eine Begrüßung
Erste Redaktion, Abschnitt 392, S.35–37

Donns Widerspruch begrenzt die Zukunft
Erste Redaktion, Abschnitt 392, S.37; zweite Redaktion, Abschnitt 414, S.55

Ein Name erhält den Vorrang
Erste Redaktion, Abschnitte 390–392, S.35–37; zweite Redaktion, Abschnitt 414, S.55

Eine andere Fassung verschiebt den Ort
Erste Redaktion, Abschnitt 392, S.37; zweite Redaktion, Abschnitte 412 und 414, S.53–55

Fassungen und Belege unterscheiden

Werk, Überlieferung und Lesezugang

Werk

Lebor Gabála Érenn: erzählte Landesnahme

Hier die Namensdialoge der ersten Redaktion §§390–392, S.35–37, und der Vergleich mit der zweiten Redaktion §§412–414, S.53–55. Érius Namenszusage und Donns Einwand bleiben von der benachbarten Herrschaftsverhandlung mit den drei Königen in §413 unterscheidbar. Die Zusatzüberlieferungen und abweichenden Ortszuweisungen werden nicht zu einer einheitlichen historischen Landesnahme oder einer erweiterten Ériu-Biografie verbunden.

Hier keine genaue Kompositionsdatierung geprüft.

Sprache: Irisch

Beleg für den hier verwendeten Ausschnitt: Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Benutzter Lesezugang

Lebor Gabála Érenn: Macalister V, zwei begrenzte englische Fenster

Englische Abschnitte 390–392 der ersten und 412–414 der zweiten Redaktion gelesen; S.35, 37, 53 und 55 tatsächlich als Scanbilder gelesen. Titel und Vorwort nur als extrahierter Text. Begrenzte englische Editionsfenster, keine Gesamtlektüre des Bandes oder eigene irische Prüfung. Redaktionen und zugeordnete Buchauszüge nicht als einheitliche Reiseroute behandeln. Keine öffentliche Scanübernahme.

Band V, Irish Texts Society XLIV, publiziert 1956; S.35–37 und 53–55

Sprache: Englisch

Quellen zu diesem Lesezugang: Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Figuren und Namen in den Texten

Die Einträge folgen dem jeweiligen Werk. Eigene Handlungen, kurze Namensnennungen und Herkunftsangaben bleiben unterscheidbar. Gleiche oder ähnliche Namen ergeben noch keine gemeinsame Lebensgeschichte.

Lebor Gabála Érenn: erzählte Landesnahme

7 Einträge nach Szenen und Namensgruppen ansehen

Zum Werk und seinem hier benutzten Lesezugang

Handlungen und Stimmen (2)

Wer handelt, widerspricht, vermittelt oder Folgen trägt, wird an der konkreten Textstelle gezeigt.

Amorgen in den Namensdialogen

Wie unterscheidet sich die Antwort des Dichters von Donns Einwand?

Amorgen beantwortet Banbas und Fódlas Namensforderungen und nimmt Érius Begrüßung freundlich auf. Er sagt Ériu den Hauptnamen zu, ohne die anderen Zusagen aufzuheben. Die Ankommenden sprechen damit nicht mit einer einzigen Stimme: Sein Anerkennen steht neben Donns Machtanspruch.

Die Antworten bleiben den bezeichneten Redaktionen zugeordnet; daraus entsteht kein historisches Protokoll einer Landesbenennung.

Beleg: Lebor Gabála, erste Redaktion390–392; zweite414 · Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Donn im Dialog mit Ériu

Warum nimmt die Zukunftszusage ihn ausdrücklich aus?

Donn will Ériu nicht danken und schreibt den Erfolg den eigenen Göttern und der Macht der Ankommenden zu. Ériu antwortet, der Besitz der Insel werde ihm und seinen Nachkommen nicht nutzen. Sein Einwand begrenzt also die zuvor allgemein formulierte Zusage innerhalb des Dialogs.

Nicht der Stier Donn Cúailnge und keine automatische Identifizierung mit allen anderen Donn-Gestalten.

Beleg: Lebor Gabála, erste Redaktion392; zweite414 · Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Erinnerung,Anrede und gedachte Gegenbeispiele (4)

Lieder können eigene Personen nennen oder mögliche Ereignisse durchspielen. Das ist nicht immer eine berichtete Tat.

Adam und Noe im zugeschriebenen Banba-Zusatz

Welche Vorzeit beansprucht die Sprecherin für sich?

Im ausdrücklich dem Buch von Druim Snechta zugeschriebenen Zusatz fragt Amorgen nach Banbas Herkunft. Sie nennt sich aus Adams Nachkommenschaft und älter als Noe. Sie berichtet, die Flut auf einem Berggipfel überstanden zu haben. Die Ankommenden vertreiben sie danach mit Sprüchen.

Die christliche Vorzeit gehört zu diesem Zusatz. Daraus wird keine sicher datierte reale Person, kein unabhängiger Flutnachweis und keine unveränderte vorchristliche Gesamtbiografie Banbas.

Beleg: Lebor Gabála, erste Redaktion §390, S.35, Druim-Snechta-Zusatz · Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Ethor, Cethor und Tethor in der Landverhandlung

Wer fordert neben den Namensgeberinnen eine Entscheidung über das Land?

In Temair treffen Ethor, Cethor und Tethor mit ihren druidischen Heeren auf die Ankommenden. Sie verlangen Kampf, Herrschaft oder Genugtuung in der Landfrage. Die Tuatha lassen den Dichter der Gegenseite entscheiden, drohen aber bei einem falschen Urteil mit seinem Tod. Der benachbarte Abschnitt erschließt eine andere Form des Anspruchs auf das Land.

Die drei Namen bleiben die dieser Redaktion. Sie werden hier nicht allein aus einer Namensähnlichkeit mit Mac Cuill, Mac Cecht und Mac Greine anderer Abschnitte gleichgesetzt. Ihre Forderung ist keine weitere Handlung Érius.

Beleg: Lebor Gabála, zweite Redaktion §413, S.53 · Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Magische Heere, Dichter und Druiden in den zugeordneten Textstücken

Was leisten Begleitgruppen und Gegensprüche?

In der zweiten Redaktion begleitet ein druidisches und magisches Heer Banba. Die ausdrücklich Druim Snechta zugeordnete andere Ériu-Begegnung erzählt von großen scheinbaren Heeren, gegen die die Druiden und Dichter der Ankommenden Sprüche singen; danach erkennen sie Torfsoden des Berges. Beide Angaben stehen in verschiedenen zugeordneten Textstücken.

Die Heerbegleitung wird nicht zu einer einzigen feststehenden Schlacht oder Reiseordnung verschmolzen. Die unbenannten Dichter und Druiden werden nicht ohne Beleg sämtlich zu Amorgen als einzigem Zauberer.

Beleg: Lebor Gabála, erste §390 und Zusatz zu §392; zweite §§412–414 · Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Die unbenannten Vorauswissenden in Érius Begrüßung

Auf wessen Wissen beruft sich die Begrüßung?

Ériu sagt, die Ankunft sei den Vorauswissenden schon lange bekannt. Die Anrede geht der Zusage für die Ankommenden und dem Widerspruch Donns voraus. Der kurze Bezug gibt der Begrüßung einen prophetischen Rahmen, nennt aber keine einzelnen Urheber einer Prophezeiung.

Keine erfundenen Eigennamen, Orakelsprüche oder sichere Gleichsetzung mit allen Druiden der übrigen Abschnitte.

Beleg: Lebor Gabála, erste §392 und zweite §414 · Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Herkunftsnamen und konkrete offene Bezüge (1)

Eine genealogische Nennung belegt keine vollständige Lebensgeschichte. Offene Fragen behalten ihre Textstellen.

Die Söhne Mils und Nachkommen Breogans

Wie werden die ankommenden Gruppen bezeichnet?

Die Ankommenden erscheinen als Söhne Mils und werden in Érius Bitte auch als Nachkommen Breogans angeredet. Sie sind Gesprächspartner der Namensforderungen; Amorgen und Donn werden mit unterschiedlichen Antworten einzeln sichtbar. Die Herkunftsnamen bezeichnen nicht zusätzlich anwesende Redner.

Mil und Breogan erhalten aus diesen Herkunftsformeln keine erfundenen eigenen Handlungen. Die Gruppe wird nicht als archäologisch gesicherte historische Einwanderungsbevölkerung ausgegeben.

Beleg: Lebor Gabála, erste Redaktion §§390–392 und zweite §§412–414 · Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

Der Weg zum Beleg

Quellen und Einordnung

Überlieferung
Lebor Gabála Érenn: Namensdialoge und benachbarte Herrschaftsverhandlung in zwei Redaktionen und ausdrücklich zugeordneten Auszügen.
Verwendeter Ausschnitt
Macalisters englischer Lebor-Gabála-Zugang: erste Redaktion §§ 390–392, S. 35–37, und zweite Redaktion §§ 412–414, S. 53–55. Abweichende Buch- und Ortsangaben bleiben getrennt.
  1. Lebor Gabála Érenn: Banba, Fódla und Ériu in zwei Redaktionen

    R. A. Stewart Macalister; Irish Texts Society, digitaler Scan Internet Archive · Band V, Irish Texts Society XLIV, publiziert 1956; S.35–37 und 53–55

    Englische Abschnitte 390–392 der ersten und 412–414 der zweiten Redaktion gelesen; S.35, 37, 53 und 55 tatsächlich als Scanbilder gelesen. Titel und Vorwort nur als extrahierter Text.

    Begrenzte englische Editionsfenster, keine Gesamtlektüre des Bandes oder eigene irische Prüfung. Redaktionen und zugeordnete Buchauszüge nicht als einheitliche Reiseroute behandeln. Keine öffentliche Scanübernahme. Abgerufen am 2026-10-02.

Redaktion und Bearbeitungsstand

Redaktionell verantwortlich: Benjamin Metzig. Stand: 2026-10-18. Generative KI unterstützt Rechercheaufbereitung, Text und technische Umsetzung. Eine externe fachwissenschaftliche Gegenlektüre ist für diese Werkfassung nicht dokumentiert.

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