Der Hof ordnet die Aufnahme des außergewöhnlichen Jungen
Die Táin erzählt Cú Chulainns Knabentaten durch mehrere Stimmen. Der neue Junge stößt gewaltsam mit den Jungen von Emain zusammen, weil die Regeln gegenseitigen Schutzes noch nicht geklärt sind. Conchobar greift ein und bringt die Bindung zustande. Später werden auch Kämpfe erzählt, in denen Cú Chulainn dem König aus höchster Gefahr hilft.
Conchobar steht damit an einem Hof, der Können aufnehmen und Beziehungen regeln soll. Die Gewalt geht aber nicht einfach außerhalb dieser Ordnung vor sich. Schutz muss ausdrücklich vereinbart werden; der neue Kämpfer kann dem König ebenso helfen wie dessen Ruhe stören. Die verschiedenen Knabentaten werden hier nicht zu einer einzigen widerspruchsfreien Kindheit verschmolzen.
Deirdres Rettung wird mit einem eigenen Anspruch verbunden
Im von Vernam Hull übersetzten Uisliu-Exil kündigt Cathbad bei Deirdres Geburt künftigen Streit und Untergang an. Die versammelten Krieger wollen das Kind töten. Conchobar lässt es leben, sorgt aber für eine abgeschirmte Erziehung und will die junge Frau später selbst haben. Der Verzicht auf eine sofortige Tötung führt hier in eine Verfügung über ihre Zukunft.
Als Deirdre mit Noisiu und dessen Brüdern fortgeht, gibt es später Zusagen für ihre Rückkehr. Fergus und andere bürgen für Schutz. Dennoch wird Noisiu getötet und Deirdre an Conchobar gebunden. Das Schutzversprechen steht nicht als eingelöstes königliches Handeln am Ende; seine Verletzung löst Vergeltung und Exil aus.
Die gefangene Frau widerspricht dem König
Deirdre bleibt in Hulls Zugang ein Jahr bei Conchobar und beklagt den verlorenen Gefährten. Der Text gibt ihr Rede und Anklage, statt ihre Gefangenschaft als gelungene Verbindung darzustellen. Als Conchobar nach ihrem größten Hass fragt, nennt sie ihn selbst und Eogan, den Mörder Noisius. Der König will sie daraufhin für ein weiteres Jahr Eogan überlassen.
Auf der Fahrt entzieht sie sich dieser Verfügung durch ihren Tod. Ihre Anklage und die folgende Gewalt gegen ihr eigenes Leben lassen den Herrschaftsanspruch als persönliches Unheil erscheinen. Das ist die Gestaltung dieses Textzugangs; sie wird nicht durch eine aus anderen Geschichten übernommene freundliche Königsbeschreibung aufgehoben.
Ein Redeverbot kostet den Warner das Leben
Während des Rinderraubs erreicht Súaltaim Emain mit einem dringenden Hilferuf. Sein Sohn Cú Chulainn ist schwer verwundet; Menschen und Vieh werden fortgeführt. Niemand antwortet zunächst, denn die Ulster dürfen nicht vor dem König sprechen, und dieser spricht erst nach den Druiden. Der Druid hält den Mann, der den König so antreibt, des Todes würdig. Conchobar und die Versammelten stimmen zu.
Súaltaim stirbt am eigenen Schild; der Zugang nennt zwei Abläufe dafür. Noch sein zurückgebrachtes Haupt wiederholt die Warnung. Nun verspricht Conchobar, die Fortgeführten heimzubringen, und lässt sein Heer rufen. Die Szene verbindet den nötigen Schutz des Landes mit einer Ordnung, die zuerst den Boten bedroht. Der Rettungswille macht diese vorangegangene Entscheidung nicht ungeschehen.
Bei Emer wird ein Herrscherrecht durch andere Bindungen begrenzt
Am Ende von Meyers Werbung um Emer behauptet Bricriu einen Anspruch Conchobars auf die erste Nacht. Cathbad stützt ihn durch ein bindendes Verbot; Cú Chulainn gerät außer sich. Fergus und Cathbad wachen schließlich bei Emer und Conchobar im Bett, damit die Ehre der Beteiligten gewahrt bleibe. Emers eigene Zustimmung wird dabei nicht ausdrücklich erzählt.
Diese Episode ist eine literarische Darstellung von Anspruch, Verbot und Vermittlung. Sie ist kein ausreichender Beleg für ein allgemein ausgeübtes historisches Recht. Sie zeigt erneut, dass Herrschaft an andere Beziehungen stößt und dass das Bewahren männlicher Ehre die Handlung stärker ordnet als eine frei entwickelte Entscheidung Emers.
Im Krankenlager beteiligt er sich an der Rettung des Helden
Thurneysens Krankenlager-Zugang stellt Conchobar am Ende neben Emer. Nachdem Fann mit Manannan fortgegangen ist, flieht Cú Chulainn außer Kontrolle ins Gebirge. Emer und Conchobar lassen Dichter und Druiden nach ihm suchen. Erst Zauber, Beruhigung und Tränke beenden seinen Zustand; auch Emer bekommt einen Trank, der ihre schmerzliche Erinnerung verändert.
Hier wirkt Conchobar an Hilfe mit, während andere Texte seinen Anspruch und seine Härte zeigen. Diese Darstellungen müssen nicht in ein abschließendes Urteil über einen immer guten oder immer schlechten König gezwungen werden. Die einzelne Erzählung entscheidet, wem Schutz gewährt wird, wer sprechen darf und wer für die königliche Ordnung bezahlt.
Die Figur in ihren Quellen
Eine Gestalt, verschiedene Textrollen
Der Hof ordnet die Aufnahme des außergewöhnlichen Jungen
S.132–140: erzählte Knabentaten, Schutzbindung und Rettungen
Deirdres Rettung wird mit einem eigenen Anspruch verbunden
S.60–66: Vorhersage, Conchobars Anspruch, Flucht und gebrochener Rückkehrschutz
Die gefangene Frau widerspricht dem König
S.66–69: Gefangenschaft, Klage, Frage nach dem Hass und letzte Fahrt
Ein Redeverbot kostet den Warner das Leben
S.216–219: Súaltaims Warnungen, Rederegel, Tod, königliches Versprechen und Musterung
Bei Emer wird ein Herrscherrecht durch andere Bindungen begrenzt
S.306–307: Bricrius Anspruch, Cathbads Bindung und Schutz im Bett
Im Krankenlager beteiligt er sich an der Rettung des Helden
S.108–110: Fanns Fortgang und Hilfe durch Emer, Conchobar, Dichter und Druiden
Fassungen und Belege unterscheiden
Werk, Überlieferung und Lesezugang
Werk
Táin Bó Cúailnge: Rezension I
Hier Hof- und Schutzbindungen in den Knabentaten, S. 132–140, sowie Súaltaims Warnungen, Rederegel, Tod und anschließende Musterung, S. 216–219. Der Vergleich bleibt innerhalb der ersten Rezension und setzt verspätete Hilfe nicht mit ungebrochenem Schutz gleich.
Mehrfach überlieferte irische Erzählfassung; Editionsjahr 1976 ist kein Handlungsdatum.
Sprache: Irisch
Beleg für den hier verwendeten Ausschnitt: Táin Bó Cúailnge, Rezension I: O’Rahillys englischer Zugang
Benutzter Lesezugang
O’Rahilly 1976: Táin Bó Cúailnge, Rezension I
Alle angebotenen Metadaten, Vorbemerkungen und englischen Erzählteile vollständig gelesen. Keine eigene irische Kollation, Handschriftenautopsie oder Lektüre aller bibliografisch genannten Arbeiten.
Dublin 1976, Übersetzung S.125–238; CELT T301012, 2001/2011.
Sprache: Englisch nach irischem Text
Quellen zu diesem Lesezugang: Táin Bó Cúailnge, Rezension I: O’Rahillys englischer Zugang
Werk
Longes mac nUislenn
Hier der Anspruch auf Deirdre und die gebrochene Rückkehrsicherung, S. 60–66, sowie Gefangenschaft, Klage und letzte Fahrt, S. 66–69 nach Hull. Conchobars Verfügung und Deirdres Gegenrede bleiben verschiedene Stimmen desselben Zugangs.
Irische Erzählung in mittelalterlicher Überlieferung; hier keine eigene genaue Kompositionsdatierung.
Sprache: Irisch
Beleg für den hier verwendeten Ausschnitt: Longes mac n-Uislenn: Exil, Schutzbruch und Derdrius Tod
Benutzter Lesezugang
Hull: Longes mac nUislenn, englischer Zugang
Vollständiger angebotener Übersetzungstext samt CELT-Metadaten gelesen. Gedruckte Einleitung, Kommentar und Register der Gesamtausgabe dadurch nicht gelesen; unsichere Stellen und Varianten sichtbar halten.
Ausgabe 1949, Nachdruck 1971; CELT T301020B, angebotene Übersetzung S.60–69.
Sprache: Englisch nach irischem Text
Quellen zu diesem Lesezugang: Longes mac n-Uislenn: Exil, Schutzbruch und Derdrius Tod
Werk
Tochmarc Emire / Die Werbung um Emer
Nur S. 306–307 im Meyer-Zugang: der behauptete Anspruch auf die erste Nacht, Bricrius Einwurf, Cathbads Bindung und die begrenzte Vermittlung. Die Erzählstelle ist kein allgemeiner Nachweis eines historischen Rechts.
Mittelalterliche Erzählung; hier keine einheitliche Entstehungsdatierung abgeleitet.
Sprache: Irisch
Beleg für den hier verwendeten Ausschnitt: Tochmarc Emire: Werbung, Ausbildung und erzwungene Bedingungen
Benutzter Lesezugang
Tochmarc Emire: Kuno Meyer, englische Übersetzung 1888
Kompletter angebotener englischer Text samt Einleitung und Metadaten gelesen. Keine eigene irische Kollation; keine Übernahme von Volltext, Scan oder historischen Bildern.
Archaeological Review 1 (1888), S.68–75, 150–155, 231–235, 298–307; CELT T301021.
Sprache: Englisch nach irischen Textzugängen
Quellen zu diesem Lesezugang: Tochmarc Emire: Werbung, Ausbildung und erzwungene Bedingungen
Werk
Serglige Con Culainn
Nur der Schlusszusammenhang S. 108–110 im Thurneysen-Zugang: Conchobar gehört mit Emer, Dichtern und Druiden zur Hilfe nach Fanns Fortgang. Diese Rolle wird von seinen anderen Handlungen in anderen Werken getrennt.
Irische Erzählüberlieferung; benutzte deutsche Übersetzung von ihrer Druckgrundlage getrennt.
Sprache: Irisch
Beleg für den hier verwendeten Ausschnitt: Serglige Con Culainn: Als Culanns Hund krank war
Benutzter Lesezugang
Thurneysen: Als Culanns Hund krank war
Vollständiger angebotener deutscher Text, Gedichte und Metadaten gelesen. Keine irische Kollation oder Lektüre des gesamten Originaldrucks von 1901. Literarische Krankheit und Tränke nicht als Medizin ausgeben.
Übersetzung 1901; CELT D301015 nach dem Nachdruck Wiesbaden 1987, S.85–110.
Sprache: Deutsch nach irischem Text
Quellen zu diesem Lesezugang: Serglige Con Culainn: Als Culanns Hund krank war
Figuren und Namen in den Texten
Die Einträge folgen dem jeweiligen Werk. Eigene Handlungen, kurze Namensnennungen und Herkunftsangaben bleiben unterscheidbar. Gleiche oder ähnliche Namen ergeben noch keine gemeinsame Lebensgeschichte.
Táin Bó Cúailnge: Rezension I
1 Eintrag nach Szenen und Namensgruppen ansehen
Zum Werk und seinem hier benutzten Lesezugang
Handlungen und Stimmen (1)
Wer handelt, widerspricht, vermittelt oder Folgen trägt, wird an der konkreten Textstelle gezeigt.
Súaltaim als überhörter Bote
Warum führt ein nötiger Hilferuf zuerst zur Todesdrohung?
Súaltaim ruft in Emain nach Hilfe für seinen verwundeten Sohn und die Fortgeführten. Die Rederegel vor König und Druiden verhindert zunächst eine Antwort und bedroht ihn selbst. Der Zugang erzählt zwei Abläufe seines Todes am eigenen Schild. Erst die vom zurückgebrachten Haupt wiederholte Warnung führt zum königlichen Versprechen und zur Musterung.
Die Todesvarianten werden nicht harmonisiert; die Regel erscheint als Teil dieser erzählten Herrschaftsordnung, nicht als allgemeiner Rechtsnachweis.
Beleg: O’Rahilly1976, S.216–219 · Táin Bó Cúailnge, Rezension I: O’Rahillys englischer Zugang
Tochmarc Emire / Die Werbung um Emer
1 Eintrag nach Szenen und Namensgruppen ansehen
Zum Werk und seinem hier benutzten Lesezugang
Haushalt,Erziehung und Fürsorge (1)
Namen,Betreuung,Kontrolle und Hilfe folgen jeweils der bezeichneten Fassung.
Bricriu, Arba und der ausgerufene Vorrang des Königs
Wer verschärft die Lage nach der Rückkehr?
Bricriu of the Venomous Tongue, Sohn Arbas, spricht den behaupteten Anspruch Conchobors auf die erste Nacht aus. Die dadurch ausgelöste Wut führt zur Beratung und zur bewachten gemeinsamen Nacht mit Fergus und Cathbad. Der Text zeigt eine brisante Behauptung und ihre Vermittlung.
Kein aus dieser Erzählstelle abgeleitetes allgemeines historisches Recht. Arba ist hier allein der genannte Vater.
Beleg: Meyer, S.306 · Tochmarc Emire: Werbung, Ausbildung und erzwungene Bedingungen
Der Weg zum Beleg
Quellen und Einordnung
- Überlieferung
- Conchobars unterschiedliche Rollen in vier ausdrücklich getrennten Ulster-Erzählungen.
- Verwendeter Ausschnitt
- O’Rahillys Táin I, S.132–140 und 216–219; Hulls Longes mac nUislenn, S.60–69; Meyers Tochmarc Emire, S.306–307; Thurneysens Krankenlager, S.108–110. Die jeweils bezeichneten Stellen, keine gemeinsame Herrscherbiografie.
- Táin Bó Cúailnge, Rezension I: O’Rahillys englischer Zugang
Cecile O’Rahilly; CELT / University College Cork · Dublin Institute for Advanced Studies, Dublin 1976; Übersetzung S.125–238; CELT T301012, digitale Ausgabe 2001/2011.
Alle angebotenen Metadaten, Editionsvorbemerkungen und englische Übersetzung S.125–238 vollständig gelesen. Die bibliografisch gelisteten Werke selbst wurden dadurch nicht gelesen.
Benannter englischer Übersetzungszugang zu Rezension I. Keine irische Kollation, Handschriftenautopsie oder Volllektüre der gelisteten Sekundärliteratur. Nur eigene Paraphrase öffentlich; moderne Übersetzung und CELT-Volltext werden nicht übernommen. Bibliografisch benannte Handschriften und irische Editionsanteile nicht als selbst kollationiert ausgeben. Varianten und widersprüchliche Binnenangaben nicht harmonisieren. Abgerufen am 2026-10-02.
- Longes mac n-Uislenn: Exil, Schutzbruch und Derdrius Tod
Vernam Hull; CELT / University College Cork · Edition und Übersetzung 1949; CELT nach Nachdruck 1971, S.60–69
Metadaten, Übersetzerbemerkung und kompletter angebotener englischer Text S.60–69 tatsächlich gelesen, einschließlich Gedichten, unsicheren Wörtern und Schluss.
Vollständig gelesen wurde nur der jeweils angebotene englische CELT-Text samt Metadaten. Keine eigene irische Kollation, Handschriftenautopsie oder Volllektüre der gedruckten Einleitung und Anmerkungen. Eigene Paraphrase; keine öffentliche Übernahme von Volltext, Scan oder historischen Bildern. Abgerufen am 2026-10-02.
- Tochmarc Emire: Werbung, Ausbildung und erzwungene Bedingungen
Kuno Meyer; CELT / University College Cork · Archaeological Review 1 (1888), S.68–75, 150–155, 231–235, 298–307; Übersetzung geschaffen 1887
Metadaten, Meyers angebotene Einleitung und komplette angebotene englische Übersetzung einschließlich Gedichtschluss gelesen. Druckseiten 68–75, 150–155, 231–235, 298–307; Fassungsabweichungen bleiben sichtbar.
Keine eigene irische Kollation, Volllektüre aller anderen Fassungen oder Handschriftenautopsie. Meyers Einleitung von 1888 behauptet historische Personen und frühe Datierungen; diese historischen Deutungen werden nicht als heutiger Nachweis übernommen. Digitale Rechtebeschränkung bleibt dokumentiert, nur eigene Paraphrase öffentlich. Abgerufen am 2026-10-02.
- Serglige Con Culainn: Als Culanns Hund krank war
Rudolf Thurneysen; CELT / University College Cork · Übersetzung 1901; konkret benutzter Nachdruck Keltische Sagen aus dem alten Irland, Wiesbaden 1987, S.85–110; CELT D301015.
Kompletter angebotener deutscher Text S.85–110, Gedichte, Schluss und CELT-Metadaten gelesen. Emers Fürsorge, Reden, Gewaltandrohung und Hilfe; Fanns eigene Entscheidungen und die veränderte Erinnerung bleiben eigenständig.
Komplett gelesen ist nur der angebotene deutsche Zugang S.85–110 samt CELT-Metadaten, keine eigene irische Kollation, Handschriftenautopsie oder Lektüre aller aufgelisteten Ausgaben. Eithne Inguba und Emer treten unter unterschiedlichen Namen auf; keine stillschweigende Gleichsetzung. Literarische Krankheit, Zaubertrank und Gewalt werden nicht als historische Medizin oder heutige Handlungsempfehlungen erklärt. Digitale Beschränkung dokumentiert; öffentlich nur eigene Paraphrase, keine Volltext- oder Scanübernahme. Abgerufen am 2026-10-02.
Redaktion und Bearbeitungsstand
Redaktionell verantwortlich: Benjamin Metzig. Stand: 2026-10-18. Generative KI unterstützt Rechercheaufbereitung, Text und technische Umsetzung. Eine externe fachwissenschaftliche Gegenlektüre ist für diese Werkfassung nicht dokumentiert.
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