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MythaneumDas Museum der Mythologien

Figur

Manāt: Ein Grab wird geschützt, ein Kult erinnert

Was verbindet und trennt die Namenslesung Manuthu im Grabtext und Manah im späteren Bericht?

2–3 Minuten Lesezeit · Bildbetrachtung nach eigener Zeit

Ein bestimmter Editionsbeleg

Manāt: Schutz und Sanktion: ganze Seite der historischen Cooke-Edition neben eigener Erläuterung des konkreten Belegs und seiner Aussagegrenze.
Historische Editionsseite aus Cooke (1903) mit eigener redaktioneller Beschriftung. Quelle: Inschrift 80/CIS II 198, gedruckte S. 221. Die Darstellung ist ein dokumentierter Editionszugang, kein Foto des antiken Steins und keine neue Übersetzung. Grafik vergrößern Textgrundlage

Die Quellenkarte lesen

Hegra · Inschrift 80 · CIS II 198 · Cooke 1903. Manuthu erscheint in der Schutz- und Sanktionsformel. Die Lesung gehört zu dieser älteren englischen Edition.

Die Namensform ist ein Beleg; ein Stammbaum folgt nicht. Die Abbildung zeigt eine historische Editionsseite und keine Steinfotografie.

Manuthu gehört zur Grabordnung

Die in Cookes Edition Manuthu genannte Gestalt erscheint sowohl in der Schutzformel als auch bei der Sanktion der Hegra-Inschrift 80. Der Name ist in dieser älteren englischen Lesung dokumentiert. Die Stelle liefert keine erzählte Kindheit, Ehe oder Herrschaft über ein vollständig beschriebenes Totenreich.

Nachlesen: [1] 80;220–221

Manah erhält im späteren Text einen Ort

Ibn al-Kalbīs Manah-Abschnitt bindet die Verehrung an den Küstenraum bei Qudayd zwischen Medina und Mekka. Er erzählt von einer abschließenden Station im Pilgerweg und von der späteren Beseitigung des Kults. Diese Rückschau wird weder zur heutigen Praxisbeschreibung noch zum Datierungsbeweis für jeden gleichartigen Namen.

Die Überlieferung nennt sogar Alternativen

Der spätere Abschnitt gibt für zwei dort erwähnte Schwerter auch eine andere Herkunft an. Dieses Nebeneinander wird nicht zur eindeutigen Objektprovenienz gemacht. Manāt ist hier ein quellengebundenes Namensdossier mit zwei unterschiedlichen Funktionen, kein aus allen Versionen rekonstruierter Stammbaum.

Die Figur in ihren Quellen

Manāt

Benannte Quellenformen und örtliche Profile bleiben getrennte Nachweise; keine zusammengesetzte universelle Biografie.

Benannte Fassung
80;220–221

Texte und ihre Zugänge

Werke, Fassungen und verwendete Zugänge

Überlieferter Text

Grabregelung von Kamkam und Kulaibat

CIS II 198 in Cooke 1903, 220–224; historische Edition, nicht direkt gelesener Originalstein.

Textdatum nur im ausdrücklich benannten Quellenrahmen.

Sprache: Gelesene englische/französische Vermittlung; Sprache des antiken Zeugnisses separat im Seitenprofil.

Erhaltener Textzeuge

Grabregelung von Kamkam und Kulaibat: benanntes Fenster

CIS II 198 in Cooke 1903, 220–224; historische Edition, nicht direkt gelesener Originalstein.

Kein universelles Stoffursprungsdatum.

Sprache: Benutzte Edition oder Katalogvermittlung

Benutzte Ausgabe

Grabregelung von Kamkam und Kulaibat: tatsächlich benutzter Zugang

1903, ausgewählte 220–224; drei tatsächliche Scans gelesen.

Edition und Objekt getrennt datiert.

Sprache: Englisch/Französisch der benutzten Vermittlung

Überlieferter Text

Ausgewählte Manah/Allat/Al Uzza/Hubal-Abschnitte

Ibn al-Kalbīs spätere Sammlung in öffentlich neu gesetzter, Faris 1952 zugeschriebener Übersetzung.

Textdatum nur im ausdrücklich benannten Quellenrahmen.

Sprache: Gelesene englische/französische Vermittlung; Sprache des antiken Zeugnisses separat im Seitenprofil.

Erhaltener Textzeuge

Ausgewählte Manah/Allat/Al Uzza/Hubal-Abschnitte: benanntes Fenster

Ibn al-Kalbīs spätere Sammlung in öffentlich neu gesetzter, Faris 1952 zugeschriebener Übersetzung.

Kein universelles Stoffursprungsdatum.

Sprache: Benutzte Edition oder Katalogvermittlung

Benutzte Ausgabe

Ausgewählte Manah/Allat/Al Uzza/Hubal-Abschnitte: tatsächlich benutzter Zugang

Öffentliches neu gesetztes 55 seitiges PDF; Titel nennt Faris 1952. Einleitung und ausgewählte Manah/Allat/Al Uzza/Hubal-Abschnitte gelesen.

Edition und Objekt getrennt datiert.

Sprache: Englisch/Französisch der benutzten Vermittlung

Der Weg zum Beleg

Quellen und Einordnung

Überlieferung
Manuthu in einer konkreten Grabregel neben Manah im späteren Kultbericht.
Verwendeter Ausschnitt
Cooke 80, 220–221; Manah-Abschnitt im öffentlichen Faris-Neusatz 13–14. Keine gesicherte gemeinsame Objektprovenienz der dort erwähnten Schwerter.
  1. Cooke: Hegra-Grabinschrift 80/CIS II 198

    G.A.Cooke

    1903, ausgewählte 220–224; drei tatsächliche Scans gelesen.

    Ältere Edition und englische Übersetzung, keine eigene In-situ- oder Sprachkollation. Unsichere Wörter, Datierung und vermutete Identifikationen werden nicht als heutiger Konsens behandelt. Abgerufen am 2026-10-12.

  2. Ibn al-Kalbī: benannte Abschnitte des Book of Idols

    Hishām ibn al-Kalbī; Übersetzung Nabih Amin Faris zugeschrieben

    Öffentliches neu gesetztes 55-seitiges PDF; Titel nennt Faris 1952. Einleitung und ausgewählte Manah/Allat/Al Uzza/Hubal-Abschnitte gelesen.

    Spätere islamische Sammlung und ihre Wertungen, kein zeitgenössisches Objektprotokoll. Der öffentliche Neusatz ist nicht als geprüfter Faksimiledruck 1952 geführt; PDF-Positionen nicht als historische Druckseiten zitiert. Keine unabhängige arabische Handschriftenkollation. Abgerufen am 2026-10-12.

Redaktion und Bearbeitungsstand

Redaktionell verantwortlich: Benjamin Metzig. Stand: 2026-10-12. Generative KI unterstützt Rechercheaufbereitung, Text und technische Umsetzung. Eine externe fachwissenschaftliche Gegenlektüre ist für diese Werkfassung nicht dokumentiert.

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