Ein bestimmter Textzusammenhang
Kapitel 99 verbindet Lü Yue mit sechs benannten Untergebenen. Die Zuständigkeiten sind Aussagen einer fiktionalen Götterernennung. Sie liefern weder medizinische Erklärungen noch einen Nachweis, dass Krankheit durch diese Figuren verursacht oder behandelt wird. Die vier Richtungsrollen und die beiden weiteren Titel bleiben getrennte Belege.
Getrennte Rollen und Beleggrenzen
| Name oder Bezeichnung | Was ist hier belegt? |
|---|---|
| 呂岳 | Leiter des Amtes; Verlesung bewertet frühere Übung und Gewalt, ohne deren Episoden hier direkt zu erzählen. |
| 周信 | Als östlicher Krankheitsbote benannt. |
| 李奇 | Als südlicher Krankheitsbote benannt. |
| 朱天麟 | Als westlicher Krankheitsbote benannt. |
| 楊文輝 | Als nördlicher Krankheitsbote benannt. |
| 陳庚 | Unter dem Titel Quanshan Dashi benannt. |
| 李平 | Unter dem Titel Hewen Daoshi benannt. |
Gruppe oder Wesentyp in den Quellen
Ein Krankheitsamt in der Romanverlesung
Erklärter begrenzter Gruppenzugang mit getrennten Rollen-/Personendatensätzen; keine zeitlose Identität aller Mitglieder.
Die Figur in ihren Quellen
呂岳
Leiter des Amtes; Verlesung bewertet frühere Übung und Gewalt, ohne deren Episoden hier direkt zu erzählen. Der Datensatz bleibt an das bezeichnete Romanfenster gebunden.
Die Figur in ihren Quellen
周信
Als östlicher Krankheitsbote benannt. Der Datensatz bleibt an das bezeichnete Romanfenster gebunden.
Die Figur in ihren Quellen
李奇
Als südlicher Krankheitsbote benannt. Der Datensatz bleibt an das bezeichnete Romanfenster gebunden.
Die Figur in ihren Quellen
朱天麟
Als westlicher Krankheitsbote benannt. Der Datensatz bleibt an das bezeichnete Romanfenster gebunden.
Die Figur in ihren Quellen
楊文輝
Als nördlicher Krankheitsbote benannt. Der Datensatz bleibt an das bezeichnete Romanfenster gebunden.
Die Figur in ihren Quellen
陳庚
Unter dem Titel Quanshan Dashi benannt. Der Datensatz bleibt an das bezeichnete Romanfenster gebunden.
Die Figur in ihren Quellen
李平
Unter dem Titel Hewen Daoshi benannt. Der Datensatz bleibt an das bezeichnete Romanfenster gebunden.
Welche Zeit ist gemeint?
- Ming-Zeit: literarischer Rahmen laut universitärem Lehrzugang; kein Lebensdatum der Figur oder exaktes Frühdruckjahr.
Die Datierung eines Zeugnisses ist kein Geburtsdatum des gesamten Erzählstoffs.
Der Weg zum Beleg
Quellen und Einordnung
- Überlieferung
- Fengshen: abgegrenzte tatsächlich gelesene Romanfenster
- Verwendeter Ausschnitt
- Gutenberg 23910; keine Ganzromanlektüre, keine historische Biografie oder universelle Kultidentität.
- Sprachen und Übersetzungszugänge
- Chinesischer Digitalzeuge; eigene deutsche Wiedergabe
- Regionen und Erzählräume
- Erzählte Haus-, Lehr-, Palast- und Ernennungsräume
- Investitur der Götter: Familie, Auftrag, Gegenspiel und Ämter im Zeugen 23910
Benannter digitaler Romanzeuge; Autorschaft noch zu prüfen
Sieben tatsächlich gelesene, gespeicherte Zeichenfenster aus Kapitel 12, 14, 15, 37, 77 und 99 des benannten Gutenberg-Zeugen 23910. Keine vollständige Kapitel- oder Ganzromanlektüre.
Digitale Textfassung ohne Druckbildkollation oder unabhängige chinesische Fachgegenlektüre. Gutenberg nennt Lu Xixing; die Autorschaft ist hier nicht abschließend geklärt. Beschädigte Zeichen in Kapitel 99 und die Überschrift 一爇 bleiben als Textprobleme erhalten. Romanrollen sind keine historischen Lebensläufe oder universellen religiösen Identitäten. Abgerufen am 2026-10-08.
- David K. Jordan: bearbeitete Fengshen-Kurzfassung
David K. Jordan; eigene Nacherzählung und bearbeiteter Werner-Zugang
Einleitung 23–64 und ausgewählte Daji-Stellen 90–91/153–161 tatsächlich gelesen; keine vollständige Nacherzählungslektüre.
Nur der genau bezeichnete Text-/Metadatenbereich tatsächlich gelesen. Keine Lektüre der darin angeführten Originalwerke, keine Objekt-/Bildprüfung oder Feldarbeit. Fremde Bildrechte nicht aus einem öffentlichen Textzugang ableiten. Abgerufen am 2026-10-08.
Redaktion und Bearbeitungsstand
Redaktionell verantwortlich: Benjamin Metzig. Stand: 2026-10-09. Generative KI unterstützt Rechercheaufbereitung, Text und technische Umsetzung. Eine externe fachwissenschaftliche Gegenlektüre ist für diese Werkfassung nicht dokumentiert.
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