Ein benannter Entwurf von 1971
Harold Thomas, ein Luritja-Künstler, entwarf die Aboriginal Flag. Die National Indigenous Australians Agency nennt ihre erste öffentliche Verwendung im Juli 1971 in Tarntanyangga, Victoria Square in Adelaide, im Zusammenhang mit Landrechten. Dieses Werk ist eine moderne, namentlich zugeschriebene Gestaltung, kein anonymes Muster einer vermeintlich einheitlichen Überlieferung.
Harold Thomas’ konkreter Entwurf

Seine eigene Erklärung
Im von Wakefield Press veröffentlichten Interviewauszug erläutert Thomas die Farben: Schwarz steht für Aboriginal people, Rot für die Erde und die geistige Beziehung zum Land, Gelb für die lebensspendende Sonne. Im selben Auszug verbindet er Schwarz auch mit politischem Selbstbewusstsein. Seine eigene Erklärung steht hier neben dem konkreten Entwurf; sie wird nicht auf andere Werke oder Traditionen übertragen.
Ruhig betrachten
Betrachte zuerst nur die Flächen: ein schwarzes oberes und rotes unteres Feld, ein gelber Kreis über ihrer Grenze. Welche Wirkung entsteht aus dem Kontrast, bevor du die Farberklärung liest? Kehre danach zu Thomas’ Worten zurück. Die Beobachtung der Form und die benannte Bedeutung bleiben zwei aufeinander bezogene Schritte.
Eine konkrete Erlaubnis für diese Darstellung
Die staatliche Mitteilung vom25. Januar 2022 nennt die Übertragung des Copyrights an den Commonwealth und erlaubt ausdrücklich die digitale Verwendung, auch auf Websites, ohne einzelne Anfrage oder Gebühr. Sie verlangt respektvolle und würdige Darstellung; Thomas’ moral rights bleiben erhalten. Die gewerbliche Herstellung von Flaggen und Wimpeln ist gesondert lizenziert. Hier wird der unveränderte Entwurf als Werk betrachtet, nicht als eigenes Zeichen des Museums verwendet.
Was die Abbildung zeigt
Die lokale Bilddatei ist eine digitale1:2-Reproduktion aus Wikimedia Commons mit dokumentierten Bildschirmfarben. Sie zeigt den Entwurf, nicht den Stoff der ersten Flagge. Die ursprüngliche Vektordatei bleibt erhalten; für den Bildschirm werden proportionale Fassungen angeboten. Der Name Harold Thomas bleibt unmittelbar am Werk.
Zwei weitere Arbeiten genau zuordnen
Die folgenden Arbeiten erweitern den Vergleich: Wurrunggi Biik besitzt eine eigene Erklärung von Vicki Couzens; Birrarung Wilam wird über einen Werkdatensatz und einen dokumentierten Ausschnitt erschlossen. Eine erlaubte digitale Nutzung des Flaggendesigns verleiht diesen anderen Kunstwerken keine zusätzliche Lizenz.
Ein Mantel ohne sichtbaren Körper
Wurrunggi Biik – Law of the Land steht im öffentlichen Vorbereich des RMIT-Campus an der Bowen Street in Melbourne. ACCA nennt Vicki Couzens, die Zusammenarbeit mit Jeph Neale und Hilary Jackman, das Jahr 2019, Gusseisen und eine Höhe von 2,4 Metern. Der Umhang ist als Gefäßform gestaltet; er lässt an einen Träger denken, ohne dessen Körper abzubilden.
Die veröffentlichte Fotografie führt die Form in ihrer Umgebung vor: Eine rostbraune Hülle steht im Licht vor einem dunkleren Gebäudeeingang. Ihre obere Öffnung bleibt leer. Vertikale Kanten, Nähte und unregelmäßige Oberflächen gliedern den Mantel. Menschen gehen unscharf im Hintergrund vorbei. Das Werk bleibt im Bild deutlich, während sich die Umgebung bewegt. Diese Beobachtung betrifft die konkrete Aufnahme, keine gemessene Dauer oder tatsächliche Besuchserfahrung.
Die leere Mantelform in ihrem öffentlichen Umfeld

Couzens benennt die Absicht
Im RMIT-Bericht 2016–20 erklärt Couzens selbst, dass die Installation indigenem Wissen Präsenz und Vorrang geben soll. Sie verbindet das Werk mit der Anerkennung des Country der Woi Wurrung und Boon Wurrung und mit der Darstellung der Souveränität aller Aboriginal Nations. Das ist ihre ausdrücklich veröffentlichte Werk-Erklärung, keine vom Museum erfundene Bedeutung.
Die Aussage verändert die Frage an die leere Form. Statt nur nach einem fehlenden Körper zu suchen, kann man untersuchen, wie ein öffentlich sichtbares Werk Anwesenheit vermittelt. Die Fotografie und die eigene Erklärung leisten dabei Verschiedenes: Das Bild zeigt die räumliche Spannung; Couzens benennt, wofür sie die Installation geschaffen hat.
Das Werk im Originalangebot betrachten
Die eigene Erklärung ist auf Seite 23 des RMIT-Berichts zusammen mit einer dokumentierten Ansicht des Werks veröffentlicht. Der direkte Quellenweg führt zu diesem konkreten Zusammenhang. Die Bilder der übrigen Projekte auf der Seite werden hier nicht übernommen.
Eine weitere öffentliche Werkvermittlung
ACCA erläutert außerdem den Zusammenhang mit Bundjil und der im Boden bezeichneten Adlerform. Die Aufnahme lässt nicht jedes Detail dieser Bodenarbeit sicher erkennen. Die benannte Deutung wird deshalb als Erklärung der öffentlichen Kunstvermittlung erkennbar gehalten, statt eine unlesbare Bildstelle selbst zu entschlüsseln.
Ein zweites Werk: Birrarung Wilam
Birrarung Wilam (Common Ground) entstand 2006. Die City of Melbourne Art and Heritage Collection nennt Vicki Couzens, Lee Darroch und Treahna Hamm als Künstlerinnen. Das mehrteilige Außenwerk verbindet unter anderem Stein, Holz und Metall mit einer Toninstallation. Es ist eine bestimmte gemeinschaftliche künstlerische Arbeit, kein anonymes Musterbeispiel australischer Kunst.
Der Sammlungsdatensatz erläutert das Werk als river camp und verbindet es mit gulpa ngawul, dem aufmerksamen Zuhören. Er beschreibt miteinander verbundene Elemente wie einen Sitzplatz, einen Aalweg und gravierte Steine. Diese Deutung wird hier ausdrücklich der Sammlung zugeschrieben.
Birrarung Wilam: die dokumentierte Teilansicht

Eine fotografierte Teilansicht
Die Fotografie von Shkuru Afshar zeigt eine geschwungene flache Fläche mit dichten eingeritzten Linien. Daneben liegen dunkle Steine; auf einem größeren Stein sind Gravuren zu sehen. Rasen, ein Weg und ein Gebäude gehören zur sichtbaren Umgebung. Das Bild zeigt einen Teil der Installation, keine vollständige Gesamtansicht.
Zunächst lässt sich beobachten, wie flache Linien und aufragende Steine den Raum gliedern. Erst mit dem Sammlungsdatensatz erhält die Beobachtung ihre benannte Werkzuordnung. Das Foto allein belegt weder jede Bedeutung eines Zeichens noch den Klang der Installation.
Ein Künstler beschreibt seinen eigenen Auftrag
Ngarga Warendj beschreibt einen Auftrag für drei Message-Stick-Skulpturen zu Birrarung Wilam: beauftragt 2006, aufgestellt Mitte 2007. Die Seite benennt Mick Harding als Entwerfer des Taungwurrung-Stücks. Für die beiden weiteren Entwürfe nennt sie Rücksprachen mit Wadawurrung und Dja Dja Wurrung Traditional Owners.
Damit wird eine konkrete künstlerische Zuständigkeit sichtbar. Die Eigenbeschreibung dieses Auftrags steht neben dem städtischen Sammlungstext zum Gesamtwerk. Sie spricht nicht stellvertretend für jede der drei Künstlerinnen und nicht für jedes sichtbare Element.
Ein Name führt zu einem bestimmten Urheber
Das Unternehmen stellt Mick Harding als Kulin-Künstler und Gründer vor und benennt seine Verbindung zu Dja Dja wurrung und Dhagung wurrung. Es ist deshalb eine nachprüfbare Eigenpublikation aus seinem beruflichen Zusammenhang. Die Copyright-Seite behält die Rechte an Bildern, Texten und Designs vor.
Die abgebildete Fotografie zeigt den flachen Weg und Steine. Sie wird hier nicht als Ansicht der drei von Ngarga beschriebenen Skulpturen ausgegeben. Wer deren Gestaltung betrachten möchte, gelangt über den Nachweis zur Originalbeschreibung.
Erklärungen bleiben bei ihrem Werk
Couzens’ eigene Aussage zu Wurrunggi Biik erklärt nicht automatisch Birrarung Wilam. Dort stehen die städtische Sammlungsbeschreibung, die fotografische Beobachtung und Ngargas Eigenbeschreibung eines bestimmten Auftrags nebeneinander. Ein gemeinsamer Ort oder eine beteiligte Person macht aus beiden Arbeiten keine einzige künstlerische Aussage.
Die Gegenüberstellung erlaubt eine präzise Betrachtung: Welche sichtbare Form beschreibt die Aufnahme? Wer ordnet sie ein? Und auf welches Werk bezieht sich die Erklärung tatsächlich? Ein generiertes Ersatzwerk oder nachgezeichnetes kulturelles Muster würde diese Fragen verdecken.
Werkdaten zu Birrarung Wilam
| Angabe | Dokumentierter Zusammenhang |
|---|---|
| Werk | Birrarung Wilam (Common Ground) |
| Künstlerinnen | Vicki Couzens, Lee Darroch, Treahna Hamm |
| Datierung | 2006 nach dem städtischen Sammlungsdatensatz |
| Sammlung und Nummer | City of Melbourne Art and Heritage Collection, 1092200 |
| Material | Stein, Holz, Edelstahl, Bronze, Nickel und Toninstallation nach Sammlungsdatensatz. |
| Auftrag | Öffentlicher Auftrag der City of Melbourne und des Bundesstaats Victoria nach Sammlungsdatensatz. |
Weiterdenken
Was verändert sich, wenn die Gestalterin selbst die Absicht eines Werks erklärt?
Der Weg zum Beleg
Quellen und Einordnung
- Verwendeter Ausschnitt
- Zwei konkret benannte Gegenwartswerke in Melbourne: Wurrunggi Biik mit eigener veröffentlichter Erklärung Couzens’ und werkbezogener Bildbeobachtung; Birrarung Wilam mit getrennt zugeschriebenen institutionellen und auftragsbezogenen Zugängen. Keine Verallgemeinerung zu allen Gemeinschaften, kein Ton gehört und keine pauschale Bildlizenz behauptet.
- Birrarung Wilam (Common Ground), 2006, Reg. 1092200
City of Melbourne Art and Heritage Collection; Vicki Couzens, Lee Darroch, Treahna Hamm
Vollständiger Sammlungsdatensatz und Summary.
Institutioneller Sammlungsdatensatz. Keine vollständige persönliche Erklärung aller Künstlerinnen und keine Tonlektüre; Foto stammt aus einem gesonderten Nachweis. Abgerufen am 2026-10-15.
- Birrarung Wilam (Common Ground)(1), Fotografie 01.07.2024
Shkuru Afshar
Dateibeschreibung, eigene Urheberschaft, Datum, Maße und CC-BY-SA 4.0-Fotolizenz gelesen; tatsächlich gespeichertes Original gesondert betrachtet.
Fotografie eines Werkteils unter CC BY-SA 4.0. Die Fotolizenz lizenziert nicht das zugrunde liegende Kunstwerk, seine kulturellen Motive oder Tonaufnahmen neu. Abgerufen am 2026-10-15.
- From Public Figures: City of Melbourne Sculpture Walk
City of Melbourne; Ken Scarlett, Curator
PDF 5–7, Ken-Scarlett-Text und Werkliste mit Birrarung Wilam, Eintrag D.
Nur PDF 5–7 des neunseitigen Katalogs. Institutioneller kuratorischer Text, keine eigene Stimme der Künstlerinnen und keine Bildfreigabe. Abgerufen am 2026-10-15.
- Birrarung Wilam: Three Message Stick Sculptures Commission
Ngarga Warendj, öffentliches Auftragsportfolio des von Mick Harding gegründeten Unternehmens
Vollständiger Haupttext; Seite mit Datum 01.07.2007, Auftrag 2006 und Aufstellung Mitte 2007.
Eigene öffentliche Projektvermittlung von Ngarga Warendj. Keine übertragene Lizenz für Texte, Fotos oder Designs und keine Erklärung aller Bestandteile von Birrarung Wilam. Abgerufen am 2026-10-15.
- About Ngarga Warendj: Dancing Wombat
Ngarga Warendj, Mick Harding und Familienunternehmen
Vollständiger About-Haupttext: Gründer, Künstlerrolle und eigene Kulin-/Sprachgruppenbezeichnung.
Selbstdarstellung von Mick Harding und dem Familienunternehmen. Auszeichnungen, Mitgliedschaften und historische Aufträge sind nicht sämtlich unabhängig geprüft. Abgerufen am 2026-10-15.
- Copyright: Ngarga Warendj
Ngarga Warendj
Vollständiger kurzer Copyright-Haupttext.
Keine offene Nutzungslizenz. Der Hinweis wird als Rechteinformation gelesen; Texte, Fotos und Designs werden daraus nicht frei verfügbar. Abgerufen am 2026-10-15.
- Design & Creative Practice: Four Year Report 2016–20, Vicki Couzens auf S. 23
RMIT University; eigene Werk-Erklärung von Vicki Couzens
Titelblatt und vollständige Seite 23 mit Couzens’ eigener Erklärung zu Wurrungi-Biik, Country und Souveränität.
Titelblatt und Seite 23, nicht der ganze Bericht. Couzens’ Erklärung gilt für Wurrungi-Biik, nicht automatisch für Birrarung Wilam. Die Bilder sind keine allgemeine Nachnutzungslizenz. Abgerufen am 2026-10-15.
- STEM in Public Art: Wurrunggi Biik (Law of the Land)
Australian Centre for Contemporary Art; darin zugeschriebene Aussagen von Vicki Couzens; Foto Matt Houston
Werkbezogenen Abschnitt vollständig gelesen: Couzens, Zusammenarbeit mit Jeph Neale und Hilary Jackman, 2019, Gusseisen, 2,4 m, RMIT University Art Collection, Bowen Street. Ein tatsächlich angesehenes Originalfoto und sein Nachweis.
Werkbezogener Abschnitt und ein Originalfoto, keine Ortsbesichtigung oder eigenes Interview. Die Abbildung ist nicht frei lizenziert; eine kontextgebundene Zitiernutzung ist davon verschieden. Abgerufen am 2026-10-15.
- UrhG: konkreter Zitatrahmen und Quellenangabe
Gesetze im Internet, veröffentlichter Gesetzestext
Vollständige §§51,62,63 gelesen: Zweck und Umfang eines Zitats, Abbildungsreproduktion, Größenübertragung und Quellenangabe.
Gesetzestext zu Zitat, Änderungen und Quellenangabe. Keine freie Lizenz, Künstlerzustimmung oder individuelle externe Rechtsprüfung; der konkrete Zitierumfang bleibt gesondert zu beurteilen. Abgerufen am 2026-10-15.
- Free use of Aboriginal Flag secured for all Australians
Australian Government, gemeinsame Pressemitteilung; darin eigene Aussagen Harold Thomas’, 25.01.2022
Vollständige Mitteilung einschließlich ausdrücklich digitaler Nutzung, Website-Verwendung, Flagworld-Ausnahme, moral rights und eigener Aussagen Thomas’ gelesen.
Öffentliche Erlaubnis für die digitale Darstellung des Flaggendesigns. Andere Werke, Fotografien und die gesonderte Herstellung von Flaggen oder Wimpeln sind davon verschieden. Thomas’ moral rights bleiben erhalten. Abgerufen am 2026-10-15.
- The Boys from St Francis: An interview with Harold Thomas
Wakefield Press; bearbeiteter Interviewauszug aus Ashley Malletts Buch mit Harold Thomas
Vollständiger öffentlicher Interviewauszug gelesen, besonders eigene Farberklärung und politische Gestaltungsmotivation. Nicht das ganze Buch.
Bearbeiteter öffentlicher Interviewauszug, kein ganzes Buch und keine Tonaufnahme. Thomas’ eigene Farberklärung wird knapp paraphrasiert. Problematische Datums- und Rechtsgeschichtsangaben werden nicht übernommen. Abgerufen am 2026-10-15.
- Moments of the Aboriginal and Torres Strait Islander Flags
National Indigenous Australians Agency
Gesamter öffentlicher Haupttext und Bildcredits gelesen; besonders Harold Thomas, Luritja, Juli 1971, Bedeutung und Verweis auf die konkrete Nutzungserlaubnis.
Öffentliche staatliche Vermittlung zu zwei verschiedenen Flaggen. Filme und fremde Fotografien wurden nicht übernommen; ihre Rechte sind von denen des Entwurfs zu unterscheiden. Abgerufen am 2026-10-15.
- Flag of the Australian Aborigines: digitale 1:2-Reproduktion
Harold Thomas, Originalentwurf; digitale Fassung Denelson83 / -xfi-; aktuelle Optimierung QuickQuokka
Beschreibung, Urheberzuordnung, Bildschirmfarben, Vektorzeichnung, Rechteabschnitt und Versionsgeschichte; unveränderte digitale Darstellung tatsächlich angesehen.
Unveränderte digitale Reproduktion des Entwurfs, kein historisches Originaltextil. Keine CC-Lizenz oder Gemeinfreiheit behauptet; öffentliche digitale Nutzungserlaubnis beim staatlichen Rechteinhaber belegt. Abgerufen am 2026-10-15.
Redaktion und Bearbeitungsstand
Redaktionell verantwortlich: Benjamin Metzig. Stand: 2026-10-15. Generative KI unterstützt Rechercheaufbereitung, Text und technische Umsetzung. Eine externe fachwissenschaftliche Gegenlektüre ist für diese Werkfassung nicht dokumentiert.
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