
Der Erbschein liegt auf dem Tisch. Trotzdem weiß niemand, welche Onlineverträge die verstorbene Person hatte. Das Telefon ist gesperrt, und der Zettel mit den Passwörtern liegt vielleicht in einer Schublade – falls es ihn überhaupt gibt. Eine 2026 veröffentlichte Interviewstudie zeigt einen erstaunlich analogen Umgang mit diesem digitalen Problem: Viele ältere Befragte setzten auf Papier. Das ist weder dumm noch eine vollständige Lösung. Wer verstehen will, was Angehörige später wirklich brauchen, muss drei Fragen auseinanderhalten: Wer darf handeln? Welche Konten gibt es? Und wie kommt man an die benötigten Daten?
Die kurze Antwort
Ein digitaler Nachlass braucht drei getrennte Dinge: eine berechtigte Person, eine auffindbare Übersicht der Dienste und einen zulässigen Weg zu den jeweils benötigten Daten.
- Ein Passwort zeigt noch nicht, welche Konten und Verträge existieren.
- Ein Erbschein entsperrt weder ein Gerät noch ersetzt er jeden zweiten Anmeldefaktor.
- Nachlassfunktionen geben je Anbieter unterschiedliche Daten frei.
Vorsorge beginnt mit einer gepflegten Übersicht und klaren Zuständigkeiten, nicht mit einer einzigen universellen Schlüsseldatei.
Kernpunkte
- Eine Liste kann Konten sichtbar machen. Sie ersetzt weder eine rechtliche Regelung noch den zweiten Anmeldefaktor.
- Eine Studie mit 21 älteren Menschen in den USA erklärt Motive und Hürden, liefert aber keine repräsentative Quote für Deutschland.
- Apple und Google bieten Nachlassfunktionen mit unterschiedlichen Auslösern und Grenzen. Ein universeller Generalschlüssel existiert nicht.
Warum ausgerechnet Papier so oft gewinnt
In der CHI-Studie von Jenny Tang und ihrem Team erzählten 21 Menschen ab 60 Jahren aus den USA, wie sie ihre Onlinekonten für den Fall ihres Todes ordnen. Viele führten Passwortlisten auf Papier. Andere nutzten zusätzlich digitale Dateien oder Passwortmanager, manchmal ohne die im Browser gespeicherten Passwörter überhaupt als solchen Manager zu betrachten. Besonders wichtig waren ihnen Zugänge zu Geld und laufenden Zahlungen. Fotos und Profile spielten nicht für alle dieselbe Rolle.
Das Papier erfüllt eine menschliche Funktion: Eine vertraute Person kann es finden, lesen und als Wegweiser verwenden. Dafür muss sie keine unbekannte App bedienen. Genau hier liegt auch die Schwäche. Eine Liste kann veralten, in falsche Hände geraten oder zwar Passwörter enthalten, aber keine Aussage darüber, was mit einem Konto geschehen soll. Manche Konten sind zusätzlich durch einen Code, ein Gerät oder einen Passkey geschützt. Ein aufgeschriebenes Passwort ist dann nur ein Teil des Weges.
Die Forschenden berichten keine Bevölkerungsstatistik. Ihre ausgewählten Gesprächspartner hatten sich mit Nachlassplanung bereits beschäftigt; alle verfügten über Vermögen von mindestens 100.000 US-Dollar. Die Ergebnisse zeigen mögliche Muster und Gestaltungsprobleme, nicht den Anteil aller älteren Menschen, die Papier bevorzugen. Gerade diese Grenze macht den Befund interessant: Er erklärt, warum eine technisch elegante Funktion an einer sehr einfachen Erwartung scheitern kann – Angehörige sollen im Ernstfall wissen, wo sie anfangen.
Was der Befund trägt – und was nicht
CHI-Interviews
21 ältere US-Personen beschrieben häufig informelle Listen und priorisierten Finanzzugänge.
- Aussagekraft
- Direkte Gespräche zeigen Motive und konkrete Praktiken.
- Grenze
- Qualitative, ausgewählte US-Stichprobe; keine Deutschlandquote.
Deutsche Verbraucherberatung
Sie empfiehlt Vollmacht und Kontenübersicht und warnt vor fehlendem zweitem Faktor.
- Aussagekraft
- Praktischer Deutschlandbezug für die Vorsorge.
- Grenze
- Allgemeine Orientierung, keine Prüfung jedes Einzelfalls.
Drei Türen statt eines einzigen Schlosses
Die erste Tür ist die Befugnis. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof 2018 für das Konto eines sozialen Netzwerks entschieden, dass der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf die Erben übergeht und sie Zugang zu den dort gespeicherten Kommunikationsinhalten verlangen können. Das Urteil zum digitalen Nachlass beantwortet eine Rechtsfrage. Es schaltet kein gesperrtes Telefon frei und ersetzt nicht die Prüfung eines konkreten Anbieters oder Vertrags. Für Vorsorge schon zu Lebzeiten empfiehlt die Verbraucherzentrale eine geeignete Vollmacht; soll die benannte Person auch nach dem Tod handeln, muss sie entsprechend gelten.
Die zweite Tür ist die Auffindbarkeit. Wer nicht weiß, dass ein Cloudspeicher, ein Streamingabo oder ein Kundenkonto existiert, kann sich kaum darum kümmern. Eine Übersicht sollte Anbieter, Zweck und gegebenenfalls Vertragsnummer nennen. Sie muss nicht selbst zur ungeschützten Sammlung sämtlicher Geheimnisse werden. Die Verbraucherzentrale weist auch darauf hin, dass das Löschen einer App ein bestehendes Vertragsverhältnis nicht beendet. Das ist die kleine, teure Überraschung des digitalen Alltags: Das Symbol verschwindet vom Bildschirm, die Rechnung nicht unbedingt.
Die dritte Tür ist der tatsächliche Zugang. Selbst wenn eine Person handeln darf und das Konto kennt, kann ein zweiter Faktor fehlen. Die Verbraucherzentrale nennt ausdrücklich Onlinebanking als Beispiel, bei dem bloße Zugangsdaten oft nicht genügen. Wie verschieden SMS-Code, Authenticator, Sicherheitskey und Passkey schützen, erklärt unser Beitrag zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die Schutzwirkung soll nicht aus Bequemlichkeit abgeschaltet werden. Sinnvoller ist es, früh mit dem jeweiligen Anbieter zu klären, welche Vertretungs- und Nachlasswege vorgesehen sind.
Was Apple und Google tatsächlich weitergeben
Auf dem iPhone lässt sich ein Apple-Nachlasskontakt festlegen. Nach Apples aktueller Beschreibung benötigt diese Person für die spätere Anfrage den vorher geteilten Zugangsschlüssel und einen Todesnachweis. Sie kann bestimmte Kontodaten erhalten, darunter möglicherweise Fotos, Nachrichten oder Dateien. Der iCloud-Schlüsselbund mit Passwörtern, Zahlungsinformationen und Passkeys gehört jedoch ausdrücklich nicht dazu. Wer den Nachlasskontakt einrichtet, vererbt damit also keinen Schlüssel zu allen anderen Diensten.
Googles Inaktivitätsmanager setzt anders an. Die kontoführende Person legt vorab fest, nach welcher Zeit ohne Aktivität Kontakte benachrichtigt werden und welche ausgewählten Datenarten sie erhalten können. Google nennt ausdrücklich, dass manche Informationen nicht teilbar sind. Der Auslöser ist Inaktivität, kein amtlich festgestellter Todesfall. Das kann etwa nach Krankheit oder einer längeren Auszeit relevant werden; die Frist verdient deshalb sorgfältige Wahl.
Zwei Plattformen, zwei Nachlasswege
| Kriterium | Freigabe | Grenze |
|---|---|---|
| Apple-Nachlasskontakt | Bestimmte Kontodaten nach Todesnachweis und Zugangsschlüssel | Keine Passwörter und Passkeys aus dem Schlüsselbund |
| Google-Inaktivitätsmanager | Ausgewählte Daten nach festgelegter Inaktivität | Kein Todesnachweis; nicht alle Daten teilbar |
Die beiden Werkzeuge lösen unterschiedliche Teilprobleme. Ihre Grenzen sind keine Fehlfunktion, sondern Teil des Schutzkonzepts. Eine Person kann den Zugang zu Fotos ermöglichen, ohne automatisch alle Passwörter und Zahlungsdaten preiszugeben. Umgekehrt hilft ein freigegebenes Fotoarchiv wenig bei einem unbekannten Versicherungsvertrag. Wer seine Daten auf mehreren Plattformen verteilt hat, muss ihre Nachlassfunktionen einzeln ansehen. Ein Anbieterwechsel oder eine geänderte Kontoeinstellung kann die eigene Übersicht zudem überholen.
Soll nun alles auf einen Zettel?
Die Studie macht den Zettel verständlich, aber nicht zur allgemeinen Sicherheitsregel. Eine offen herumliegende Passwortliste wäre bereits zu Lebzeiten riskant. Auch eine digitale Datei mit allen Zugangsdaten ist nur so gut geschützt wie ihr Speicherort und der Zugang dazu. Wird ein Passwortmanager genutzt, muss die Vertrauensperson im Ernstfall wissen, dass er existiert und welcher offizielle Notfallzugang vorgesehen ist. Die Verbraucherzentrale rät, die Kontenübersicht aktuell zu halten und bei einem Passwortmanager auch dessen Zugang in der Vorsorge zu berücksichtigen. Wie getrennte Kopien und Wiederherstellungstests bei wichtigen Dateien helfen, erläutert unser Beitrag zur Backup-Kultur.
Der stärkere Gedanke ist eine Landkarte statt eines einzigen Generalschlüssels. Sie zeigt, welche Dienste wichtig sind, wer sich kümmern soll, wo maßgebliche Unterlagen liegen und welche Plattform eigene Nachlassregeln hat. Für Bankkonten gehört die Frage nach Vollmachten und Nachweisen zur Bank; für Fotos kann eine Anbieterfunktion oder eine separat gesicherte Kopie helfen. Die passende Lösung hängt vom Dienst und von den Wünschen der betroffenen Person ab. Nicht jede Erinnerung soll an dieselben Menschen gehen wie eine Rechnung.
Welche Vorbereitung löst welche Hürde?
Wenn: Angehörige wissen nicht, welche Onlineverträge bestehen
Dann: Konten, Anbieter und Vertragsnummern in einer geschützten Übersicht festhalten.
Ohne Wegweiser können Rechte und Zugangshilfen ins Leere laufen.
Wenn: Eine Vertrauensperson später handeln soll
Dann: Eine passende Vollmacht und Zuständigkeit rechtzeitig klären.
Technischer Zugriff und rechtliche Befugnis sind unterschiedliche Fragen.
Wenn: Fotos oder Nachrichten bei großen Plattformen liegen
Dann: Nachlass- oder Inaktivitätsfunktionen für genau diese Konten prüfen.
Ihre Freigabe ist begrenzt und muss meist vorab eingerichtet werden.
Was Angehörige im Ernstfall wissen sollten
Wer jetzt vorsorgen möchte, kann mit drei konkreten Handlungen beginnen. Erstens die wichtigen Konten und Verträge erfassen und Überflüssiges nach ordentlicher Kündigung schließen. Zweitens mit einer Vertrauensperson besprechen, welche Aufgaben sie übernehmen soll und welche Dokumente dafür nötig sind. Drittens bei den wichtigsten Plattformen nachsehen, ob ein Nachlasskontakt, eine Inaktivitätsregel oder ein geregeltes Antragsverfahren existiert. Die Übersicht sollte an einem geschützten, für die richtige Person auffindbaren Ort liegen und regelmäßig überprüft werden.
Das ist keine Garantie, dass jeder Zugang später sofort funktioniert. Die CHI-Interviews zeigen gerade, wie verschieden Menschen Privatsphäre, Familienvertrauen und technische Hilfen bewerten. Die deutsche Rechtslage, Bankverfahren und Plattformregeln sind zudem unterschiedliche Ebenen. Wer einen Streitfall oder besondere Vermögenswerte klären muss, braucht individuelle Beratung. Für die meisten Haushalte ist die erste praktische Frage aber viel kleiner: Könnte eine vertraute Person morgen erkennen, welche digitalen Aufgaben überhaupt auf sie zukommen? Ein Passwort ist dafür manchmal hilfreich. Die Antwort auf diese Frage ist es noch nicht.




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