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Wem gehört das Erbe im Museum? Was britische Rückgaben zeigen

Ein Londoner Museum gibt 72 Benin-Objekte zurück, doch die meisten bleiben zunächst dort. Eine neue Untersuchung zeigt, weshalb Eigentum, Aufenthaltsort und kulturelle Verantwortung getrennt betrachtet werden müssen.

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Redaktion: Benjamin Metzig. KI als Werkzeug für Text und Bild.

Dieser Beitrag entstand in einem von Benjamin Metzig geplanten und redaktionell geführten Arbeitsprozess. Er bestimmte Thema, Struktur und Maßstäbe, prüfte und überarbeitete Inhalt, Quellen und Darstellung und entschied über die Veröffentlichung. Generative KI diente dabei als Werkzeug; sie wurde auch für das Artikelbild eingesetzt. Zur Arbeitsweise der Redaktion

KI-generierte Symbolillustration: ein erfundenes Bronzerelief in einer Museumsvitrine mit dem Schild Leihgabe. Gelber Text: Zurück – und noch hier? Roter Banner: Wem gehört das Erbe?

Ein Museum gibt 72 Objekte zurück. Sechs reisen nach Nigeria, die übrigen bleiben zunächst in London. Zwei Jahre später zeigt das Museum einen Teil davon in einer neuen Ausstellung. Ist die Rückgabe damit nur ein Wort geblieben?

Beim Horniman Museum and Gardens hat sich etwas Entscheidendes verändert: das Eigentum. Am 28. November 2022 übertrug das Haus seine 72 Benin-Objekte an Nigerias National Commission for Museums and Monuments, kurz NCMM. Was weiterhin in London blieb, war nun eine Leihgabe. Der Gegenstand konnte auf demselben Kontinent stehen und trotzdem unter anderen Bedingungen ausgestellt werden. Horniman zur Eigentumsübertragung und späteren Ausstellung

Dieser Unterschied hilft, eine neue Untersuchung über britische Museumsrückgaben zu lesen. Sie macht öffentlich dokumentierte Rückgaben sichtbar, liefert aber keine vollständige Schlussrechnung. Und sie führt zu einer Frage, die über Transportkisten hinausgeht: Wer kann nach einer Rückgabe über einen Gegenstand entscheiden – oder darüber, wo menschliche Überreste zur Ruhe kommen?

Was die Zahl 491 erfasst

Rachel Gatehouse und Jin Gao untersuchen in Heritage & Society Rückgaben britischer Einrichtungen zwischen Januar 2010 und Dezember 2022. Ihre Datenbank umfasst 491 Einheiten aus 29 Fallstudien mit sieben Empfängerländern. Aufgenommen wurden Fälle mit einer Übertragung rechtlichen Eigentums; bloße Langzeitleihen, digitale Kopien und Rückgaben durch Privatpersonen gehören nicht dazu. Ausgangspunkt waren öffentliche Berichte, die anhand beteiligter Einrichtungen überprüft wurden. Originalstudie, Methodik und Ergebnisse

Die Zähleinheit ist wichtig: 491 Einheiten sind weder 491 Rückgabeverfahren noch 491 gleichartige Kunstwerke. Nach der UCL-Einordnung vom 4. November 2026 entfallen 69 Prozent des erfassten Materials auf menschliche Überreste. Das Natural History Museum in London allein steht für 288 Einheiten. Einzelne große Rückgaben prägen die Gesamtzahl daher stark.

Die sieben Länder sind Australien, Neuseeland, Nigeria, Kanada, die USA, Indien und Äthiopien. Diese Liste bildet die gefundenen Fälle ab. Aus einer fehlenden Landeszuordnung folgt weder, dass dort niemand Ansprüche erhebt, noch dass keine einschlägigen Sammlungen existieren. Auch Äthiopiens Geschichte lässt sich nicht unter dieselbe britische Kolonialherrschaft fassen wie die der übrigen genannten Länder; hier ist unter anderem die britische Militärexpedition von 1868 relevant.

Eine Datenbank sieht auch die Öffentlichkeitsarbeit

Das Forschungsteam beschreibt ihren Datensatz ausdrücklich als Karte öffentlich sichtbarer Praxis. Große Häuser mit Presseabteilung und digitalen Katalogen können leichter darin auftauchen als kleine Einrichtungen oder vertraulich bearbeitete Rückgaben. Eine Lücke kann fehlende Tätigkeit bedeuten, aber auch fehlende Dokumentation. Das lässt sich mit dieser Erhebung allein nicht entscheiden. Originalstudie, Abschnitte 4 und 5

Für die Interpretation heißt das: Die Datenbank zeigt, dass pauschale Vorstellungen von völlig unbeweglichen britischen Museen zu einfach sind. Sie erlaubt aber keine Erfolgsquote. Dafür müsste man auch wissen, wie viele begründete Forderungen gestellt, abgelehnt oder noch bearbeitet wurden. Die erfassten Rückgaben dürfen ebenso wenig durch die Gesamtzahl aller Museumsobjekte geteilt werden, als wäre jedes Gemälde oder Fossil ein offener Restitutionsfall.

Restitution bezeichnet die Rückgabe an Berechtigte; Repatriierung betont die Rückführung in einen Herkunftszusammenhang. Im Sprachgebrauch überschneiden sich die Begriffe. Für eine konkrete Meldung sind deshalb drei getrennte Angaben hilfreicher als das Etikett: Was wird übertragen? Wer erhält es? Wo befindet es sich anschließend?

Benin: Aus dem Eigentümer wird ein Leihnehmer

Die Benin-Objekte des Horniman stammen aus dem historischen Königreich Benin im heutigen Nigeria. Sie wurden bei der britischen Militäraktion gegen Benin City 1897 gewaltsam entfernt. Das Königreich ist vom heutigen Staat Benin zu unterscheiden. Der verbreitete Sammelbegriff „Benin-Bronzen“ umfasst zudem unterschiedliche Objekte und Materialien; er bezeichnet keine einheitliche Serie von Bronzefiguren.

Das Leitungsgremium des Horniman entschied 2022 nach einer Forderung der NCMM über die Eigentumsübertragung. Schon die damalige Mitteilung sah vor, anschließend über mögliche Leihgaben für Ausstellung und Forschung zu sprechen. Die Leihe war somit eine Folge des anerkannten Eigentumswechsels. Horniman, Entscheidung vom August 2022

Die 2024 vorgestellte Ausstellung entstand mit Edo-Kunstschaffenden, Jugendlichen aus Benin City sowie Menschen aus Nigeria und der nigerianischen Gemeinschaft in London. Sie verbindet historische Leihgaben mit zeitgenössischer Kunst. Das ist ein konkretes Beispiel dafür, dass Rückgabe und weitere internationale Ausstellung zusammen möglich sind. Es garantiert weder in anderen Fällen dieselbe Lösung noch klärt es sämtliche Zuständigkeitsfragen innerhalb Nigerias. Projektbeschreibung der Benin-Ausstellung

Ein Blick durch die Vitrine hätte diesen Wandel leicht übersehen. Die entscheidende Änderung steht im Vertrag und in der Frage, wer einer weiteren Nutzung zustimmen kann. Den breiteren historischen Hintergrund erklärt unser Beitrag über Restitution und Provenienzforschung. Provenienz bedeutet Herkunft: Forschung dazu rekonstruiert Erwerbungswege und die Bedingungen, unter denen Dinge ihre Besitzer wechselten.

Moriori: Ahnen kehren zurück, keine austauschbaren Sammlungsstücke

Bei menschlichen Überresten verschiebt sich die Frage grundlegend. Der Hokotehi Moriori Trust beschreibt die Rückführung von kōimi tchakat, den Überresten von Ahnen, als eines seiner wichtigsten Vorhaben. Es geht um Menschen, deren Überreste ausgegraben und gehandelt wurden, und um die Verantwortung ihrer Nachkommen.

2022 kehrten aus dem Londoner Natural History Museum die Überreste von 111 Moriori-Ahnen und zwei Māori-Ahnen nach Aotearoa Neuseeland zurück. Der Trust beschreibt einen geschützten Zwischenaufenthalt im Nationalmuseum Te Papa, bevor Moriori-Ahnen an ihren Herkunftsort Rēkohu, die Chathaminseln, zurückkehren sollen. Diese Station ist nicht mit einer neuen gewöhnlichen Museumsausstellung gleichzusetzen. Hokotehi Moriori Trust zur Ahnenrückführung

Hier braucht auch das Wort „Empfängerland“ eine zweite Ebene. Eine Ankunft in Neuseeland und die Rückkehr in die Obhut einer bestimmten Gemeinschaft sind unterschiedliche Schritte. Moriori und Māori sind zudem unterschiedliche Gemeinschaften. Wer nur eine Landeszahl nennt, kann ihre jeweiligen Geschichten und Zuständigkeiten unsichtbar machen.

Der Perspektivwechsel hat praktische Folgen für Recherche und Darstellung: Ein Museum kann eine Herkunftsregion kennen, ohne bereits jede einzelne verwandtschaftliche Zuordnung zu kennen. Ein geschützter Aufbewahrungsort kann deshalb Teil der Rückführung sein. Für Außenstehende entsteht daraus kein Anspruch, die Überreste zu sehen oder ihre weitere Behandlung zu bestimmen.

Yawuru: Zurück zu Country, mit eigenen Zugangsregeln

Ein anderer Weg ist für vier zeremonielle Gegenstände der Yawuru dokumentiert. Sie waren im Manchester Museum aufbewahrt worden. Ältere kulturelle Verantwortungsträger besprachen mit dem Australian Institute of Aboriginal and Torres Strait Islander Studies, AIATSIS, ihre Rückkehr. Die Gegenstände unterliegen kulturellen Zugangsbeschränkungen.

Die Pandemie veränderte die Logistik: Eine geplante Reise wurde abgesagt, die Gegenstände gelangten per Fracht zunächst nach Perth. Am 17. März 2020 holte der Yawuru-Kulturvertreter Neilø McKenzie sie dort ab und brachte sie zurück zu Country und an einen eigenen Aufbewahrungsort. Country meint hier die kulturell verbundene Heimat mit Land, Gewässern, Menschen und Verantwortung; es ist mehr als das Staatsgebiet Australiens. AIATSIS-Fallbericht zur Yawuru-Rückgabe

Der ausführlichere Projektbericht schildert, wie Yawuru selbst über Delegation, Aufbewahrung und Einbindung in kulturelle Praxis berieten. Sogar die Verpackung musste Zugangsvorgaben berücksichtigen. Das macht einen häufig übersehenen Teil der Rückgabe sichtbar: Wer fachgerecht verwahren will, braucht auch das Wissen der Menschen, für die diese Gegenstände Bedeutung haben. AIATSIS, Yawuru-Gemeinschaftsbericht

Eine Rückgabe kann also Zugang schaffen und gleichzeitig öffentliche Sichtbarkeit begrenzen. Ein frei zugängliches Museumsfoto wäre hier kein neutraler Ersatz für Zustimmung.

Drei Rückgaben, verschiedene Wege

FallWas und an wen?Welcher Weg ist dokumentiert?
Horniman / Benin, 202272 kulturelle Objekte an Nigerias National Commission for Museums and Monuments.Eigentum übertragen; sechs Objekte physisch nach Nigeria, übrige zunächst als Leihgaben in London.
Moriori / London, 2022111 Moriori-Ahnen; Te Papa und Hokotehi Moriori Trust begleiten die Rückführung.Rückkehr nach Aotearoa Neuseeland; geschützter Zwischenaufenthalt ist von der Rückkehr nach Rēkohu zu unterscheiden.
Yawuru / Manchester, 2020Vier zugangsbeschränkte Zeremonialgegenstände an Yawuru.Über Perth zurück zu Country und in einen eigenen Aufbewahrungsort; abgesagte Reise bedeutete keine abgesagte Rückgabe.

Die Übersicht bündelt die jeweils dokumentierten historischen Schritte. Sie ist keine Rangliste gelungener Rückgaben. Quellen: die oben verlinkten Horniman-, Moriori- und AIATSIS-Berichte.

Wer entscheiden darf, hängt vom konkreten Museum ab

„Die britischen Museen“ sind keine einzige Eigentümerin. Trägerschaft, Satzung und besondere Gesetze bestimmen, welche Entscheidungen ein Haus treffen kann. In einer parlamentarischen Antwort von 2023 erläuterte die britische Regierung die Zuständigkeit der jeweiligen Leitungsgremien und gesetzliche Beschränkungen einiger Nationalmuseen. Die damals erklärte Regierungspolitik ist eine datierte Position, keine Aussage über jede spätere Reform. Britisches Parlament, Antwort vom 16. März 2023

Für menschliche Überreste besteht ein besonderer gesetzlicher Spielraum: Die aktuelle Regierungsseite zu den Museumsleitlinien verweist auf Section 47 des Human Tissue Act 2004. Er ermöglicht neun benannten Nationalmuseen die Abgabe bestimmter menschlicher Überreste unter der dort beschriebenen 1000-Jahre-Grenze. Das ist keine pauschale Rückgabebefugnis für alle anderen Sammlungsgegenstände. Seit September 2026 werden die Leitlinien überprüft; eine Neufassung wird für Herbst 2027 erwartet. GOV.UK, Stand der Leitlinien und ihrer Überarbeitung

Rechtliche Befugnis und ethische Begründung beantworten dabei verschiedene Fragen. Eine Einrichtung muss klären, ob sie etwas übertragen darf. Sie muss ebenso prüfen, welcher Anspruch besteht, wer legitim beteiligt ist und welche Erwerbungsgeschichte dokumentiert werden kann. Eine diplomatische Unterschrift ersetzt nicht automatisch das Gespräch mit betroffenen Gemeinschaften.

Forschung ist ein ernstes Argument – und braucht Zustimmung

Menschliche Überreste können wissenschaftliche Erkenntnisse über frühere Lebensbedingungen, Krankheiten oder Bevölkerungen ermöglichen. Die britischen Leitlinien benennen diesen Forschungswert ebenso wie die persönliche, kulturelle und spirituelle Bedeutung für Nachkommen. Bei Rückgabeforderungen verlangen sie eine begründete Abwägung des konkreten wissenschaftlichen Werts und der Anliegen der Betroffenen. Leitlinien, insbesondere Teil 3

Darin liegt ein wirklicher Zielkonflikt. Eine erneute Bestattung kann bestimmte spätere Untersuchungen ausschließen. Umgekehrt rechtfertigt die bloße Möglichkeit künftiger Erkenntnis nicht jede Aufbewahrung oder zerstörende Probenentnahme. Die entscheidenden Fragen lauten deshalb genauer: Welche Untersuchung ist geplant? Welche Information wäre dadurch erreichbar? Wer hat zugestimmt? Welche Alternativen bestehen?

Auch kulturelle Gegenstände können durch Gebrauch verändert werden. Ihre Erhaltung für beliebige spätere Forschung ist jedoch nur ein möglicher Zweck. Für eine Herkunftsgemeinschaft kann die Wiederaufnahme einer zeremoniellen Funktion wesentlich sein. Die drei Fälle zeigen deshalb verschiedene Ziele, die ein einziges Kriterium wie „weiterhin öffentlich ausgestellt“ nicht fair abbildet.

Zusammenarbeit kann Wissen erhalten und neues erschließen: durch gemeinsam ausgewertete Archive, geklärte Benennungen oder verabredete Forschungszugänge. Dass solche Vereinbarungen Arbeit und Ressourcen brauchen, erklärt unser Beitrag darüber, wie Restitution die archäologische Forschung verändert. Eine Rückgabe allein garantiert diesen weiteren Weg ebenso wenig wie ein Verbleib im Museum.

Die neue Datenbank verschiebt damit den Blick auf eine präzisere Frage. Zu fragen, ob ein Museum etwas „zurückgegeben“ hat, ist erst der Anfang. Aufschlussreicher wird die Meldung, sobald Eigentum, Aufenthaltsort und kulturelle Zuständigkeit einzeln benannt sind. Dann kann eine volle Londoner Vitrine einen Eigentumswechsel zeigen – und ein geschützter Raum ohne Besucher der richtige nächste Schritt auf dem Weg nach Hause sein.

Quellenstand: 8. November 2026. Die Datenbank erfasst den Zeitraum 2010–2022; spätere Fallberichte sind als solche datiert. Das Titelbild ist eine KI-generierte Symbolillustration mit einem frei erfundenen Bronzerelief, keine Aufnahme eines zurückgegebenen Originals. Menschliche Überreste und zugangsbeschränkte Zeremonialgegenstände werden nicht abgebildet.

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