Die Linke und Antisemitismus: Was ist belegt?

Gewaltparolen im Berliner Wahlkampf, umstrittene Definitionen und ein Streit über Konsequenzen: Welche Vorwürfe gegen Die Linke tragen – und wo pauschale Urteile zu weit gehen.

Zur Entstehung: Dieser Beitrag entstand in einem von Benjamin Metzig geplanten und redaktionell geführten Arbeitsprozess. Er bestimmte Thema, Struktur und Maßstäbe, prüfte und überarbeitete Inhalt, Quellen und Darstellung und entschied über die Veröffentlichung. Generative KI diente dabei als Werkzeug; sie wurde auch für das Artikelbild eingesetzt. So arbeitet die Redaktion.
Antwort finden. Zusammenhänge verstehen.
Redaktionelle KI-Illustration: rote Fahne mit Parteinamen Die Linke unter der Frage „Antisemitismus bei der Linken?“; Banner: „Welche Vorwürfe sind belegt?“.

Eine Partei beschließt den Schutz jüdischen Lebens – und wird wenige Monate später vom Zentralrat der Juden beschuldigt, Judenhass in den eigenen Reihen zu dulden. Genau dieser Widerspruch steht hinter den aktuellen Vorwürfen gegen Die Linke. Besonders sichtbar wurde er im Berliner Wahlkampf und bei den Gesprächen über eine neue Regierung. Wer wissen will, was daran ist, muss allerdings genauer fragen: Welche Äußerung ist dokumentiert, wer hat sie verantwortet und welche Konsequenzen folgten? Die Antworten ergeben ein ernstes Problem mit konkreten Anlässen, aber kein einfaches Etikett für eine gesamte Partei.

Was an den Vorwürfen trägt

Es gibt konkrete Anlässe für Antisemitismusvorwürfe und ernsthafte Fragen an den Umgang der Linken mit ihnen. Daraus folgt kein belastbares Gesamturteil über sämtliche Mitglieder oder Wähler.

  • Auftritte im Parteiumfeld müssen nach Wortlaut, Kontext und Reaktion der Verantwortlichen geprüft werden.
  • Die offizielle Ablehnung von Antisemitismus ist dokumentiert; ihre Umsetzung bleibt ein eigener Prüfpunkt.
  • Kritik an israelischer Regierungspolitik allein begründet keinen Antisemitismusvorwurf.

Weder pauschale Entlastung noch pauschale Verurteilung ersetzt die Prüfung konkreter Vorgänge.

Kernpunkte

  • Gewaltparolen im Umfeld einer Parteiveranstaltung sind ein anderer Befund als ein Streit über die Definition von Antisemitismus. Beides verlangt unterschiedliche Belege.
  • Die Linke hat offizielle Beschlüsse gegen Antisemitismus. Entscheidend ist auch, wie Verantwortliche bei Verstößen handeln.
  • IHRA und Jerusalemer Erklärung schließen berechtigte Israelkritik nicht aus; sie ziehen einige Grenzen unterschiedlich.
  • Stand 18. Oktober 2026: Die Berliner Sondierungen sind abgeschlossen. Der Streit über den Umgang mit einzelnen Abgeordneten ist damit nicht erledigt.

Der konkrete Anlass: Gewaltparolen auf einer Parteibühne

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, erklärte am 22. September 2026, im Berliner Wahlkampf sei auf einer Bühne der Linken zur Intifada und zum Tod israelischer Soldaten aufgerufen worden. Er kritisierte außerdem aus seiner Sicht ausgebliebene personelle und politische Konsequenzen. Seine Originalerklärung erhebt damit einen nachvollziehbar konkreten Vorwurf: Wie geht eine Partei mit Gewaltverherrlichung auf einer von ihr verantworteten Veranstaltung um?

Der rbb berichtete über den Auftritt des Rappers Dahabflex im Neuköllner Wahlkampf. Im selben Bericht vom 21. September bezeichnete die Linken-Politikerin Martha Kleedörfer den Gewaltaufruf als falsch und den Auftritt als etwas, das nicht hätte stattfinden dürfen. Sie wies zugleich Antisemitismusvorwürfe gegen sich und die Partei zurück. Das zeigt, warum eine Darstellung sowohl den Anlass als auch die Reaktion nennen muss.

Ein pauschaler Todesaufruf ist keine sachliche Kritik an einer Militäroperation. Für seine genaue Einordnung als antisemitisch bleibt dennoch zu untersuchen, gegen wen er sich richtet und welche Bedeutung der Kontext trägt. Nicht jede gewaltverherrlichende Aussage ist automatisch aus demselben Grund antisemitisch. Eine Partei kann aber schon wegen der Gewaltverherrlichung zur Verantwortung gezogen werden. Man muss dafür keine unbelegte Aussage über alle ihre Mitglieder hinzufügen.

Schusters Kritik betrifft gerade diese organisatorische Verantwortung. Sie als bloße Empfindlichkeit oder als belanglosen Wahlkampf abzutun, würde ihren Gegenstand verfehlen. Seine weitergehende Bewertung der Glaubwürdigkeit der Partei bleibt zugleich eine Bewertung des Zentralrats. Sie ersetzt keine Untersuchung jeder Person, jedes Landesverbands oder jeder innerparteilichen Strömung.

Was Die Linke offiziell beschlossen hat

Am 21. Juni 2026 verabschiedete der Bundesparteitag den Beschluss „Gegen jeden Antisemitismus“. Darin wendet sich Die Linke gegen Angriffe auf jüdische Menschen und Einrichtungen sowie gegen deren kollektive Verantwortlichmachung für Regierungshandeln. Sie schließt Zusammenarbeit mit Personen und Vereinigungen aus, die solche Angriffe rechtfertigen oder relativieren. Außerdem fordert sie Austausch mit jüdischen Organisationen und zusätzliche Bildungsangebote.

Dieser Text ist für die Bewertung wichtig. Er widerspricht der Behauptung, die offizielle Linie der gesamten Partei bestehe schlicht in Judenfeindschaft. Er beantwortet jedoch nicht, ob Verantwortliche einen konkreten Vorfall ausreichend aufgeklärt haben. Zwischen einem beschlossenen Maßstab und seiner Anwendung liegt politische Praxis.

Das ist kein nebensächlicher Unterschied. Wer einen Schutzanspruch formuliert, kann daran gemessen werden: Wurde eine problematische Person eingeladen? Wurde ein Auftritt unterbrochen? Haben Zuständige den Vorgang untersucht? Welche Konsequenzen wurden begründet? Solche Fragen lassen sich beantworten, ohne Gedanken zu unterstellen. Umgekehrt entlastet ein guter Beschlusstext niemanden automatisch von der Verantwortung für eigenes Verhalten.

Zwei Dokumente, zwei verschiedene Beweisfragen

  • Kritik des Zentralrats, 22. September

    Josef Schuster kritisiert Gewaltparolen auf einer Wahlkampfbühne und aus seiner Sicht fehlende Konsequenzen.

    Aussagekraft
    Die Originalerklärung belegt den konkreten Vorwurf eines zentralen jüdischen Verbands.
    Grenze
    Sie ist eine begründete öffentliche Bewertung, keine Erhebung über die gesamte Mitgliedschaft.
  • Parteitagsbeschluss, 21. Juni

    Die Linke lehnt kollektive Schuldzuweisungen an Juden und Zusammenarbeit mit Rechtfertigern antijüdischer Angriffe ab.

    Aussagekraft
    Der Beschluss belegt den offiziellen Maßstab, an dem sich die Partei messen lassen muss.
    Grenze
    Ein Beschluss weist noch nicht nach, dass dieser Maßstab im Einzelfall durchgesetzt wurde.

Warum der Streit über Definitionen mehr als Wortklauberei ist

Ein weiterer Konflikt reicht über Berlin hinaus. Am 10. Mai 2025 schloss sich ein Bundesparteitag der Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus an. Der Beschluss kritisiert zugleich die verbindliche Nutzung der IHRA-Arbeitsdefinition etwa beim Zugang zu Räumen und Fördermitteln. Die Partei sieht darin ein Risiko für Kritik und Protest. Das ist zunächst die dokumentierte Position der Partei, kein Beweis dafür, dass jede von ihr behauptete Einschränkung tatsächlich vorliegt.

Die IHRA-Definition samt Beispielen benennt unter anderem kollektive Schuldzuweisungen, klassische judenfeindliche Verschwörungsbilder und die Verweigerung jüdischer Selbstbestimmung. Sie betont zugleich, dass mit anderer Staatenkritik vergleichbare Kritik an Israel nicht antisemitisch ist. Ihre Beispiele sollen unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts gelesen werden.

Die Jerusalemer Erklärung zieht Grenzen bei bestimmten Formen der Israelkritik anders. Sie hält etwa Boykottforderungen oder Vergleiche mit Apartheid nicht schon für sich genommen für antisemitisch. Zugleich benennt auch sie antijüdische Stereotype, kollektive Verantwortlichmachung und die Verweigerung gleicher jüdischer Existenzrechte als Antisemitismus. Sie ist also kein Freibrief für Judenfeindschaft unter einem anderen Namen.

Der Konflikt betrifft damit auch die Anwendung: Erkennen bestimmte Kriterien ein Feindbild zuverlässig oder erfassen sie legitimen politischen Streit mit? Wer die Jerusalemer Erklärung bevorzugt, ist dadurch allein nicht als Antisemit überführt. Wer sich auf sie beruft, muss sich aber auch an ihren Grenzen messen lassen. Zur geschichtlichen Tiefe solcher Feindbilder führt unser Beitrag über die Ursprünge des Antisemitismus.

Wo Israelkritik in Judenfeindschaft umschlägt

Für den Alltag hilft eine konkrete Unterscheidung. „Diese Entscheidung der israelischen Regierung verletzt Menschenrechte“ ist eine Behauptung über politisches Handeln. Sie muss anhand von Quellen und Gegenargumenten geprüft werden. „Jüdische Menschen hier sind für diese Entscheidung verantwortlich“ macht Menschen hingegen wegen ihrer Zugehörigkeit haftbar. Die zweite Aussage verändert nicht bloß den Ton, sondern den Gegenstand.

Ebenso wenig genügt es, nur die Wörter zu zählen. Das Wort „Israel“ garantiert keine sachliche Staatenkritik, wenn damit tatsächlich ein altes Feindbild über jüdische Weltmacht transportiert wird. Umgekehrt beweist eine scharfe Formulierung über eine Regierung allein noch kein solches Muster. Wortlaut, Adressat und Zusammenhang gehören zusammen. Diese Grundunterscheidung vertieft unser Artikel über Israelkritik und Antisemitismus.

Daraus ergibt sich auch für Die Linke ein sinnvoller Prüfmaßstab. Die Frage ist nicht, ob jemand die israelische Regierung unterstützt oder palästinensische Rechte verteidigt. Beides kann Gegenstand demokratischen Streits sein. Zu prüfen ist vielmehr, ob in einer konkreten Äußerung Menschen als Juden abgewertet, kollektiv beschuldigt oder mit Gewalt bedroht werden. Auch die Reaktion auf entsprechende Vorgänge ist relevant.

Drei Fragen für den nächsten Vorwurf

  • Wenn: Ein Beitrag kritisiert eine Entscheidung der israelischen Regierung.

    Dann: Belege und Argumente prüfen; das Thema allein rechtfertigt keine Antisemitismuszuschreibung.

    Entscheidend ist unter anderem, ob jüdische Menschen als solche herabgesetzt oder verantwortlich gemacht werden.

  • Wenn: Eine Aussage schreibt Juden kollektiv Schuld oder geheime Macht zu.

    Dann: Das konkrete antisemitische Muster benennen und die betroffene Aussage dokumentieren.

    Ein politisches Anliegen entschuldigt keine Feindbilder gegen jüdische Menschen.

  • Wenn: Ein problematischer Auftritt findet bei einer Parteiveranstaltung statt.

    Dann: Auch Einladung, Reaktion, Aufklärung und Konsequenzen untersuchen.

    Die Verantwortung eines Veranstalters ist eine andere Frage als die Haltung jedes einzelnen Parteimitglieds.

Berlin zeigt, warum der Umgang mit Vorfällen zählt

Die Linke, Grüne und SPD vereinbarten am 8. Oktober einen gemeinsamen Text zum Schutz jüdischen Lebens. Er bekennt sich zu Israels Existenzrecht und einer Zweistaatenlösung. Für antisemitische Vorfälle sieht er fachliche Bewertung und Entscheidungen der betroffenen Fraktion bis hin zum Ausschluss vor. Er schließt außerdem Zusammenarbeit mit Akteuren aus, die Antisemitismus verbreiten oder Gewalt verherrlichen. Das sind vereinbarte Regeln, noch kein Nachweis ihrer erfolgreichen Umsetzung.

Am 13. Oktober kam es dennoch zum Streit: Die neue Linksfraktion nahm auch Vanessa Emde auf und ließ eine eigene Erklärung unterzeichnen. Der rbb berichtete, dass Emde wie die anderen anwesenden Abgeordneten ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und gegen Antisemitismus unterschrieb. Sie bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe. SPD und Grüne unterbrachen die Sondierungen, weil sie die gemeinsame Vereinbarung nicht ausreichend umgesetzt sahen.

Der aktuelle Stand geht darüber hinaus: Am 17. Oktober wurden die Sondierungen erfolgreich abgeschlossen. Die gemeinsame Antisemitismusvereinbarung soll Bestandteil eines möglichen Koalitionsvertrags werden. Nach demselben Bericht war für die folgende Woche ein Gespräch der Fraktionsspitze mit Emde vorgesehen; ein möglicher Ausschluss war noch keine abgeschlossene Entscheidung. Ebenso war noch keine Koalition gebildet. Politische Verständigung und aufgearbeitete Einzelfälle sind zwei verschiedene Dinge.

Ines Schwerdtner wies die Vorwürfe nach einer Meldung des Deutschlandfunks vom 18. Oktober zurück. Sie führte die Angriffe auf das Engagement ihrer Partei für Palästinenser und ihre Konflikte mit politischen und wirtschaftlichen Gegnern zurück. Das erklärt die Verteidigungslinie der Parteivorsitzenden. Ob ein konkreter Vorwurf zutrifft, entscheidet sich jedoch an seinem Inhalt, nicht daran, ob ein politischer Gegner ihn erhebt.

Was sich daraus über die ganze Partei sagen lässt

Die geprüften Dokumente ergeben weder eine pauschale Entwarnung noch einen belastbaren Nachweis, jedes Mitglied teile ein antisemitisches Weltbild. Sie zeigen konkrete Vorwürfe, widersprechende Beschlüsse und einen Konflikt darüber, wie verbindlich Grenzen gelten sollen. Eine Dokumentenanalyse kann solche Widersprüche sichtbar machen. Sie kann daraus keinen Prozentsatz antisemitischer Mitglieder berechnen und auch keinen wissenschaftlich belastbaren Vergleich mit anderen Parteien ableiten.

Was feststeht – und was offenbleibt

Was wir wissen

  • Es existieren offizielle Beschlüsse gegen Antisemitismus und konkrete öffentliche Vorwürfe gegen den Umgang mit Vorfällen.
  • Die Berliner Sondierungen wurden am 17. Oktober abgeschlossen; das bedeutet noch keine gebildete Koalition.

Was offen ist

  • Aus den ausgewählten Fällen lässt sich kein Anteil antisemitischer Einstellungen unter Mitgliedern oder Wählern berechnen.
  • Der weitere persönliche und politische Umgang mit Vanessa Emde war zum hier geprüften Stand nicht abgeschlossen.

Die redaktionelle Einordnung lautet deshalb: Die Vorwürfe haben reale Anlässe und müssen an konkreten Vorgängen ernsthaft geprüft werden. Der stärkste Einwand gegen pauschale Kritik ist berechtigt: Israelkritik und Solidarität mit Palästinensern dürfen nicht automatisch zu Judenfeindschaft umgedeutet werden. Dieser Einwand entkräftet aber keinen dokumentierten Gewaltaufruf und beantwortet keine Frage nach ausgebliebenen Konsequenzen.

Wer Die Linke beurteilt, sollte deshalb weniger auf ein einziges Etikett schauen als auf überprüfbares Handeln. Nimmt sie Betroffene ernst, klärt sie Vorfälle transparent und setzt sie eigene Beschlüsse auch dann durch, wenn es innerparteilich unbequem wird? An solchen Antworten lässt sich politische Verantwortung genauer erkennen als an gegenseitigen Unschulds- und Schuldbehauptungen.

Quellen und Stand

Stand: 18. Oktober 2026. Politische Dokumentenanalyse; keine repräsentative Untersuchung der Parteimitgliedschaft. Das Cover ist eine redaktionelle KI-Illustration und zeigt kein dokumentiertes Ereignis.


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